Für die Branche ist die Marktraumumstellung ein Mammutprojekt.

Für die Branche ist die Marktraumumstellung ein Mammutprojekt.

Bild: © Adobe Stock/by-studio

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 abgeschlossen. Eine zentrale Bedeutung komme dem Änderungsverlangen zu, das die Behörde an die Fernleitungsnetzbetreiber gerichtet hat, teilt die BNetzA mit.

„Mit dem Änderungsverlangen zum Gasnetzentwicklungsplan werden die Weichen für die Einbindung von Flüssiggasterminals in das einheitliche deutsche Gasmarktgebiet gestellt. Wir genehmigen außerdem Vorkehrungen der Gasfernleitungsnetzbetreiber, um Erdgasleitungen auf Wasserstoff umzustellen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in der Pressemitteilung.

Investitionsvolumen von rund 8.5 Mrd. Euro

Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 (NEP Gas) umfasst nach BNetzA-Angaben insgesamt 215 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 8,5 Mrd. Euro. Dabei sind gegenüber dem NEP Gas 2018-2028 insgesamt 60 neue Maßnahmen hinzugekommen. Die zusätzlichen vorgeschlagenen Maßnahmen stehen laut der Mitteilung größtenteils im Zusammenhang mit den geplanten Flüssigerdgas-Anlagen, den erforderlichen Ausbaumaßnahmen für grüne Gase, der Versorgung in Baden-Württemberg und der Versorgungssicherheit in den Niederlanden, der Schweiz und Italien.

Für die laufende Marktgebietszusammenlegung sei kein Netzausbau notwendig, da die Transportkapazitäten mittels marktbasierter Instrumente im künftigen einheitlichen Marktgebiet sichergestellt werden können. 

Große Kostenspanne

Je nach Annahmen prognostizieren die Fernleitungsnetzbetreiber Kosten in Höhe von 1,1 bis 27,6 Mio. Euro für das Gaswirtschaftsjahr 2025/2026 bzw. 7,6 bis 68,3 Mio. Euro für das Gaswirtschaftsjahr 2030/2031 durch den Einsatz der marktbasierten Instrumente. Die große Spanne der Kosten ergibt sich laut BNetzA aus der Betrachtung unterschiedlicher Szenarien.

Für den alternativen Netzausbau gehen die Fernleitungsnetzbetreiber hingegen von vergleichsweise höheren Kosten aus. Deshalb schlagen sie keine Ausbaumaßnahmen vor, die den Bedarf an marktbasierten Instrumenten verringern könnten.

Leitungsausbau von 1620 km bestätigt

Mit dem Änderungsverlangen bestätigt die Bundesnetzagentur 175 der von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 7,83 Mrd. Euro. Die bestätigten Maßnahmen umfassen insgesamt einen Leitungsausbau von 1620 km und einen Verdichterausbau in Summe von 405 MW. 

Die Bundesnetzagentur begrüßt, dass Wasserstoffprojekte im Rahmen der Netzentwicklungsplanung nun erstmals betrachtet und ermittelt werden. 

Aufbau eines Wasserstoffnetzes kann starten

Zu den bestätigten Maßnahmen gehören auch zehn Projekte, mit denen die Herausnahme von 24 Leitungen bzw. Gasdruckregel- und Messanlagen aus dem Erdgasnetz ermöglicht wird. Dadurch können die Gasfernleitungsnetzbetreiber unverzüglich anfangen, ein Wasserstoffnetz aufzubauen, ohne ihre Transportaufgaben im Erdgasnetz zu vernachlässigen. Reine Wasserstoffinfrastrukturen selbst fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 15a Energiewirtschaftsgesetz. Damit sind sie auch nicht Bestandteil des verbindlichen Netzentwicklungsplans Gas. 

Das Vorgehen trägt nach Überzeugung der BNetzA zusammen mit der im Gesetzesentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vorgesehenen Ad-hoc Bedarfsprüfung dazu bei, die Wasserstoffinfrastruktur schnell und bedarfsgerecht auszubauen. Die zur Umstellung auf Wasserstoff vorgesehene Infrastruktur könne aus dem Erdgasnetz herausgenommen werden, sobald der in geringfügigem Umfang notwendige Bau von Verstärkungen im Erdgasnetz abgeschlossen ist. Der Aufbau von Wasserstoffinfrastrukturen könnte damit sofort beginnen. (amo)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper