Preem, Schwedens größter Hersteller von Kraftstoffen, spielt eine herausragende Rolle bei der Umstellung auf Wasserstoff.

Preem, Schwedens größter Hersteller von Kraftstoffen, spielt eine herausragende Rolle bei der Umstellung auf Wasserstoff.

Bild: © Adobe Stock/Thomas

Axpo muss die Planungen für eine Wasserstoffproduktionsanlage beim Wasserkraftwerk Eglisau-Glattfelden in der Schweiz einstellen. Grund dafür sind Rekurse von Privatpersonengegen die von der Gemeinde Glattfelden und der Baudirektion des Kantons Zürich ausgestellte Baubewilligung.Drei Privatpersonen haben laut einer Pressemitteilung von Axpo beim Baurekursgericht des Kantons Zürich erfolgreich gegen den Bau der Wasserstoffproduktionsanlage rekurriert. 

„Wir bedauern es sehr, dass wir wieder daran gehindert werden, noch mehr zur Dekarbonisierung der Schweiz beizutragen. Damit wir in der Schweiz vorwärts machen können, müssen wir alle bereit sein, Kompromisse einzugehen“, lässt sich sagt Guy Bühler, Head Hydrogen bei Axpo, zitieren. 

Axpo lässt sich nicht ausbremsen

Die 2,5-Megawatt-Wasserstoffproduktionsanlage beim Wasserkraftwerk Eglisau-Glattfelden hätte nach Axpo-Angaben jährlich rund 350 Tonnen grünen Wasserstoff produziert und damit über 1,5 Mio. Liter Diesel im Schwerverkehr eingespart. Die Anlage hätte mit steigender Nachfrage auf 5 Megawatt erweitert werden können. Trotz Projektstopp will Axpo an ihren Ausbauplänen im Bereich von grünem Wasserstoff festhalten und weitere Projekte in der Schweiz realisieren, teilt das Unternehmen mit.

Für die geplante Wasserstoffproduktionsanlage hätte ein bestehendes Gebäude des Kraftwerks ersetzt werden müssen, welches außerhalb der heutigen Bauzone steht. Entsprechend hat Axpo für den Bau der Anlage eine Ausnahmebewilligung gestützt auf Art. 24 des Raumplanungsgesetzes (RPG) beantragt und von den Behörden erhalten. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich gelangte nun zu einer abweichenden Beurteilung – sehr zum Ärger von Axpo. Das Beispiel Eglisau-Glattfelden zeige, dass viele Energiewende-Projekte auf Ausnahmebewilligungen angewiesen seien und deren Realisierung eine gewisse Kompromissbereitschaft von Unternehmen, Behörden und Anwohnern voraussetze. 

Gesetzgeber muss handeln

Es müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Realisierung solcher Projekte ermöglichen. Hier sei der Gesetzgeber in der Verantwortung. (amo)

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