FNB schlagen Cluster-Austauschmodell für schnellen Wasserstoff-Hochlauf vor
Das Wasserstoff-Marktdesign nimmt Form an: In ihrer Stellungnahme begrüßen die Fernleitungsbetreiber ausdrücklich den Vorstoß der Bundesnetzagentur (BNetzA), frühzeitig ein Grundmodell für den Netzzugang sowie für das Bilanzierungsmodell zu etablieren. „Zugleich brauchen wir Möglichkeiten, um auf die spezifischen Entwicklungen des Wasserstoffhochlaufs reagieren zu können.“, sagt Barbara Fischer, FNB Gas Geschäftsführerin, in einer Pressemitteilung.
Die FNB gehen von verschiedenen Phasen aus, in denen sich der neue Markt formiert. In den Anfangsjahren werde es einzelne, nicht verbundene Infrastrukturcluster im Wasserstoffmarkt geben, die sich mit der Zeit zu einem kompletten Netz verbinden. Um von Beginn an in einem zusammenwachsenden Infrastrukturmarkt Wasserstofftransporte zwischen den Clustern zu ermöglichen, schlagen die FNB in ihrer Stellungnahme ein eigenes „Cluster-Austauschmodell“ vor.
Gleiche Bedingungen für alle
Mit ihrer Beteiligung an der ersten Konsultation zu den Festlegungsverfahren „WaKandA“ und „WasABi“ durch die BNetzA bringen sich die Fernleitungsbetreiber aktiv in die Schaffung eines Marktdesigns für den entstehenden deutschen Wasserstoffmarkt ein. „Das zu entwickelnde Design ist ein wichtiger Anker für das Gelingen des H2-Marktes. Es schafft für alle Marktteilnehmer gleiche Bedingungen für den Zugang zum Wasserstoffkernnetz und weiteren Wasserstoffleitungen“, betont Fischer.
„WasABi“ soll die rechtliche Basis für das künftige Wasserstoff-Bilanzierungs- und Ausgleichsmodell bilden. Die Festlegung „WaKandA“ regelt das Wasserstoff Kapazitäten-Grundmodell und die Abwicklung des Netzzugangs.
Zuordnung zu gesonderten Bilanzkreisen
Das Modell „BK-Clusteraustausch“ soll nach Überzeugung der FNB Gas den Transport zwischen Clustern nicht mittels Kapazitätsbuchung, sondern durch Zuordnung der Nutzungsmöglichkeiten der Austauschkapazität zu gesonderten Bilanzkreisen (BK) ermöglichen.
Die Zuweisung der Austauschkapazität soll demnach – sofern die Nachfrage das Angebot übersteigt – vorzugsweise über eine Auktion mit einem Startpreis von 0 Euro passieren. Damit würde – im Falle, dass die Nachfrage das Angebot übersteigt – die Zuordnung der Kapazität entsprechend der Zahlungsbereitschaft der Transportkunden erfolgen. Sollte ein Auktionsaufschlag aus Sicht der BNetzA nicht umsetzbar sein, könnte die Zuweisung auch per FCFS erfolgen, heißt es in der Stellungnahme der FNB Gas.
Keine Vertragsänderungen nötig
Das Modell passe sich an den Markthochlauf an, erläutern die Netzbetreiber. Clusterzusammenlegungen oder neue Verbindungen könnten mit bestehenden Kapazitäten abgewickelt werden. Es seien keine Vertragsänderungen notwendig.
Durch die Verknüpfung des tatsächlichen clusterübergreifenden Transportwunsches mit der Zuteilung der dafür benötigten clusterüber-greifenden Kapazität werde sichergestellt, dass es nicht zu einer Hortung und Nichtbeschäftigung der Kapazität durch einzelne Netznutzer kommen kann, betonen die FNB Gas. Die clusterübergreifende Kapazität stehe also stets denjenigen Netznutzern zur Verfügung, die sie auch tatsächlich einsetzen wollen.
Insgesamt wäre es fahrlässig, zu Beginn mit einer zu hohen Komplexität und umfangreicheren Nutzungsmöglichkeiten zu starten, so die FNB weiter. Zunächst sollten Erfahrungen mit dem Modell und den Wirkzusammenhängen – insbesondere in Bezug auf die Netzsteuerung – gemacht werden. Es müsse der Grundsatz gelten: „Netzstabilität und Komplexitätsreduzierung“ vor „unsicheren, potentiell umfänglicheren Nutzungsfreiheiten für Transportkunden von Beginn an“. (amo)