Die Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Kapazitätsprodukten im Gassektor (KASPAR) abgeschlossen. Zum 1. Oktober 2021 wird die neue Regelung greifen, sie soll alle deutschen Fernleitungsnetzbetreiber bei der Zusammenlegung der beiden deutschen Gasmarktgebiete unterstützen. Damit einhergehend wird ein fester Katalog zulässiger Kapazitätsprodukte festgelegt. Alle Kapazitätsprodukte erhalten mit der Standardisierung einen verpflichtenden Zugang zum virtuellen Handelspunkt.
Konkret wird Fernleitungsnetzbetreibern das Angebot von beschränkt zuordenbaren Kapazitäten (BZK) ohne Ausnahme zukünftig untersagt. Damit soll KASPAR einen positiven Beitrag zur Erhöhung der Liquidität des virtuellen Handelspunktes leisten. In Bezug auf das Produkt der bedingt festen Kapazität (bFZK) wird den Fernleitungsnetzbetreibern aufgegeben, am Vortag der Netznutzung den jeweils festen und unterbrechbaren Anteil des Produktes zu ermitteln und zu veröffentlichen. So sollen die Netznutzer verlässlich und transparent informiert werden.
Gasmarkt soll transparenter werden
Bei Unterbrechung von Kapazitäten an einem Ein- und Ausspeisepunkt sind Fernleitungsnetzbetreiber ab sofort verpflichtet, eine vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Darüber hinaus regelt die Festlegung verbindliche Rahmenbedingungen für das Übernominierungsverfahren sowie Informations- und Veröffentlichungspflichten. Alle Regelungen dienen der Erleichterung des Netzzugangs sowie einer Erhöhung der Liquidität des Gasmarktes.
Nach dem 1. Oktober 2021 sind lediglich die Regelungen des Übernominierungsverfahrens von der Neuregelung ausgenommen, denn hier ist eine Umsetzung durch die Fernleitungsnetzbetreiber bereits zum 1. Oktober 2020 festgelegt. (sig)