Biogasanlagen benötigen Substrat für die Vergärung. Durch die Hitze wird aber zu wenig Biomasse aufgebaut. Entsprechend ernten die Betreiber weniger. Mais erreicht an manchen Standorten derzeit nur eine Höhe von einem Meter.

Biogasanlagen benötigen Substrat für die Vergärung. Durch die Hitze wird aber zu wenig Biomasse aufgebaut. Entsprechend ernten die Betreiber weniger. Mais erreicht an manchen Standorten derzeit nur eine Höhe von einem Meter.

Bild: © Philipp Pohlmann/pixelio

Wie können Biogasanlagen auch nach dem Auslaufen der EEG-Förderung noch wirtschaftlich betrieben werden? Dieser Frage sind Wissenschaftler des Fachbereichs Energie – Gebäude – Umwelt der FH Münster, der Technischen Hochschule Ingolstadt und des C.A.R.M.E.N. e.V. im Verbundvorhaben „Repoweringmaßnahmen hinsichtlich zukünftiger Aufgaben von Biogasanlagen“ (REzAB) nachgegangen. Das Projekt, das seit Anfang 2018 lief, ist nun abgeschlossen. Die Ergebnisse seiner Forschung hat das Team in dem Leitfaden „Biogas nach dem EEG – (wie) kann’s weitergehen? Handlungsmöglichkeiten für Anlagenbetreiber“ festgehalten.

Die Forscher haben dazu 14 Biogasanlagen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen untersucht und dabei analysiert, in welchem Zustand sie sich befinden und wie sie verbessert werden können. Bei einer Schwachstellenanalyse überprüften sie die Anlagen unter technischen, ökologischen, ökonomischen und sozioökonomischen Gesichtspunkten.

Sieben verschiedene Zukunftskonzepte

In seinem Leitfaden stellt das Projektteam sieben Zukunftskonzepte für die Biogasanlagen im Detail vor, darunter etwa die Teilnahme an Ausschreibungen, die Bereitstellung von Kraftstoff oder den Neubau einer Gülle-Kleinanlage.

Dabei üben die Verfasser deutliche Kritik an den gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die in Bezug auf die Perspektiven verschiedener Zukunftsoptionen für den Weiterbetrieb teilweise kritisch zu beurteilen seien.

Schwierige gesetzliche Rahmenbedingungen

So sei die Kraftstoffnutzung und -vermarktung beispielsweise von der längerfristigen Befreiung der Energiesteuer für CNG-Kraftstoff von 3,18 ct/kWh abhängig. Die konzeptionelle Umstellung durch den Neubau einer Gülle-Kleinanlage, bei der Teile der Gewerke und Anlagenkomponenten der bestehenden Biogasanlage weitergenutzt werden, wiederum bewege sich bewegt derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Es fehle an Anreizprogrammen, um eine Vergärung von landwirtschaftlichen Reststoffen und Wirtschaftsdünger in Angriff zu nehmen, monieren die Forscher.

Hürden sehen sie auch bei der Direktlieferung von Strom an einen externen Kunden. Hierbei falle die EEG-Umlage an. Außerdem trete der Betreiber der Anlage als Energielieferant auf und sei als solcher unter Umständen in der Pflicht, die Vollversorgung des Kunden für die Stromlieferung sicherzustellen. Das aber geht laut Studie mit hohen administrativen Hürden einher und erhöhe das Risiko.

Individuelle Ansätze

Letztlich seien die Anlagen aber individuell, so dass eine eine Einzelfallprüfung nötig werde, betonen die Forscher. Deshalb hat das Projektteam eine Methodik entwickelt, mit der Betreiber überprüfen können, welche Maßnahmen für eine Generalüberholung und Weiternutzung für sie selbst in Frage kommen und wo die Schwachstellen der jeweiligen Biogasanlage liegen. (amo)

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