Opal-Gasleitung: EU-Richter entscheiden für Polen
Hintergrund ist letztlich der Konflikt über Nord Stream: Denn Opal ist die Verlängerung der seit 2011 betriebenen Pipeline Nord Stream, die russisches Gas durch die Ostsee nach Europa transportiert. Opal leitet das Gas dann weiter durch Deutschland nach Tschechien. Gazprom durfte zunächst zur Sicherung des Wettbewerbs nur die Hälfte der Opal-Leitungskapazität nutzen. Mit dem Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission auf Antrag der deutschen Bundesnetzagentur (BNetzA) aber eine Ausweitung der Kapazität für Gazprom.
Polen hatte schon den Bau von Nord Stream heftig kritisiert und lehnt sich auch gegen die Pipeline Nord Stream 2 auf, die gerade parallel zu der ersten Ostseeleitung entsteht. Hauptargumente der Regierung in Warschau: Die EU mache sich noch abhängiger von russischem Gas; und die bisherigen Transportrouten durch die Ukraine und Polen würden umgangen.
Bedrohte Versorgungssicherheit
Polen klagte dagegen mit der Begründung, wenn mehr Nord-Stream-Gas nach Mitteleuropa komme, könnte die Lieferung von Gas über zwei konkurrierende Pipelines durch Osteuropa gedrosselt werden. Das bedrohe die Versorgungssicherheit in Polen und widerspreche dem in der Europäischen Union geltenden Grundsatz der Solidarität im Energiesektor.
Die EU-Richter gaben dem im Wesentlichen statt. Die EU-Kommission habe bei ihrem Beschluss 2016 nicht geprüft, welche Auswirkung die Änderung beim Betrieb von Opal auf die Versorgungssicherheit in Polen habe. Wesentliche Aspekte des Grundsatzes der Solidarität im Energiesektor würden nicht behandelt. Der Kommissions-Beschluss wurde für nichtig erklärt. (ab/dpa)