Gas

RED II: Bioenergiebranche drängt auf Vorlage der Nachhaltigkeitsverordnungen

In einem Brief an die Bundesumweltministerin fordern 13 Verbände ein Ende der Hängepartie. Die Übergangsfristen müssten aufgrund der Verzögerungen nun praxisgerecht angepasst werden.
16.08.2021

Die Bioenergiebranche verliert zunehmend die Geduld mit der Bundesregierung.

In einem gemeinsamen Brief an Bundesumweltministerin Schulze fordern 13 Verbände der Bioenergiebranche die Bundesregierung dazu auf, „die Nachhaltigkeitsverordnungen umgehend zu verabschieden und für Rechtssicherheit zu sorgen“. Hintergrund ist die zum 1. Juli 2021 neu in Kraft getretene Erneuerbare Energien Richtlinie II (EU) 2018/2001 (RED II). Spätestens bis zum. 1. Juli 2021 hätte die nationale Umsetzung durch Änderung der Biomassestrom- und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung abgeschlossen sein müssen. „Die Branche steht zur Nachhaltigkeit und kann nicht nachvollziehen, weshalb mehr als zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung der RED II auf europäischer Ebene immer noch keine innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Verordnungen vorliegen“, betonen die Verbände laut einer Pressemitteilung in dem Schreiben.

Alleinstellungsmerkmal der Bioenergie sei, dass sie als einzige erneuerbare Energieform zertifizierte Nachhaltigkeitskriterien im Rohstoffanbau und Treibhausgasminderung bei der Nutzung gegenüber fossiler Energie einhalten müsse. Die Verbände weisen in ihrem Schreiben auf den Nachweis der Nachhaltigkeit als Voraussetzung für die Anerkennung als förderfähige und klimafreundliche Energieform hin. Dies betreffe konkrete Vorgaben im europäischen Emissionshandel, im EEG oder zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr. Die Verbände machen die Bundesregierung in ihrem Schreiben für den zeitlichen Verzug verantwortlich. Sie erwarten laut der Pressemitteilung von der Bundesregierung eine verbindliche Zusage, dass die Verzögerungen bei der BioSt-NachV und BioKraft-NachV nicht zum Nachteil der Bioenergie ausfallen werden.

Branche fordert praxisgerechte Übergangsfristen

Wegen der schleppenden Umsetzung will die Branche nun praxisgerechte Übergangsfristen und rechtlich verbindliche Klarstellungen: „Je später die Verordnungen in Kraft treten, desto länger müssen die Übergangsfristen ausfallen. (…) Aktuell wird der Rohstoff geerntet, der in den kommenden Monaten bzw. für das Jahr 2022 als Grundlage für die Produktion und Anrechnung von Biokraftstoffen bzw. auf die Treibhausgas-Quotenverpflichtung dient. (…) Es bedarf daher dringend einer verbindlichen Mitteilung, wie mit der Ernte 2021 umzugehen ist.“ Neu betroffene Unternehmen bräuchten eine Umsetzungsfrist bis zum 1. Januar 2023, so die Branche in dem Schreiben.

Der Brief an Bundesumweltministerin Schulze wird u.a. vom Bundesverband Bioenergie (BBE), dem Deutschen Bauernverband und dem Fachverband Biogas (FVB) getragen. (amo)