Gas

Verbände befürchten Aus für Biogaserzeugung aus Gülle

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung des EEG 21 veröffentlicht. Aus der Branche kommen mahnende Stimmen. Sie sehen den Klimaschutz in der Landwirtschaft in Gefahr.
17.05.2021

Die Biogasverbände fürchten, dass durch eine geplante Änderung des Bundeswirtschaftsministeriums der Anteil der in Biogasanlagen vergorenen Gülle sinken könnte. Das würde die Klimaziele im Sektor gefährden.

Die Bioenergieverbände haben den vorliegenden Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Einführung einer Anschlussregelung für kleine Gülleanlagen gemäß § 88b Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) als "völlig unzureichend" kritisiert, um die gesetzgeberische Absicht hinter § 88b umzusetzen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Hauptstadtbüros Bioenergie hervor.

Die Anschlussregelung des Entwurfes ermögliche demnach keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb von kleinen Gülleanlagen nach Ablauf ihres ersten EEG-Vergütungszeitraums. Er schließe wichtige Teile von potenziellen Adressaten der Anschlussregelung aus. Außerdem setze er kaum Anreize, dass Bestandsanlagen ihren Substratmix von der überwiegenden Nutzung nachwachsender Rohstoffe hin zur überwiegenden Nutzung von Gülle ändern.

Anteil vergorener Gülle könnte sinken

Mit dem Referentenentwurf wird laut der Interessenvertreter weder die gesetzgeberische Absicht hinter § 88b umgesetzt, noch ein Beitrag zur Umsetzung der im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahme geleistet, die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen auf 70 Prozent auszuweiten. Der Entwurf konterkariere dieses Ziel sogar, indem er die Stilllegung von Biogasanlagen vorantreibt. So werde riskiert, dass der Anteil der in Biogasanlagen vergorenen Gülle zurückgeht.

In der Folge könnten damit zusätzliche Emissionen entstehen, die die Einhaltung des Sektorziels in der Landwirtschaft und des angehobenen Gesamtminderungsziels gefährden. Für den Klimaschutz wäre das ein schlechtes Signal. Als wichtigsten Änderungsbedarf am Entwurf fordern die Verbände  unter anderem eine deutlich höhere Deckelung des Vergütungsanspruchs, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu ermöglichen.

Anschlussregelungen verlängern

Die Anschlussregelung soll auch für Biogasanlagen geöffnet werden, die bisher eine installierte Leistung von über 150 kW besaßen und ihre installierte Leistung erst für den Wechsel in die Anschlussregelung auf unter 150 kW reduzieren. Zudem soll die Anschlussregelung für Anlagen, deren Vergütungsanspruch bereits Ende 2020 geendet hat, rückwirkend zum Jahresanfang 2021 in Kraft treten. (jk)