Strom

Anreizregulierung: Kompromiss für Kostenanerkennung Redispatch 2.0 in Sicht

Es gibt Bewegung bei der Anerkennung der Kosten der neuen Anforderungen des Redispatch 2.0 für die Verteilnetzbetreiber im Rahmen der Novelle der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Dies zeigte die 14. Regulierungskonferenz der Kanzlei BBH am Dienstag, die erstmals online stattfand.
12.05.2020

Eine stabile Verzinsung des eingesetzten Kapitals ist essenzielle Voraussetzung für die Investitionsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber, fordert die Branche.

Ein wichtiger Punkt bei der anstehenden ARegV-Novelle 2020 ist die Finanzierung der künftigen Anforderungen des Redispatch 2.0. Die neuen Regelungen für das Engpassmanagement der Stromnetze beziehen erstmals den Redispatch für Erneuerbare und KWK-Anlagen ab 100 Kilowatt (kW) ein und gelten ab 1. Oktober dieses Jahres.

„Dass die Verteilnetzbetreiber erstmals ein vorrangiges Recht zur Durchführung von Redispatch-Maßnahmen in ihrem Netzgebiet erhalten, ist ein wichtiger Erfolg des VKU bei der NABEG-Novelle“, unterstrich Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands…

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