Die Befreiung von Netzentgelten ist wichtig für die Kostenkalkulation von Batteriespeicher-Projekten. (KI-generiertes Symbolbild)

Die Befreiung von Netzentgelten ist wichtig für die Kostenkalkulation von Batteriespeicher-Projekten. (KI-generiertes Symbolbild)

Bild: © Viktor/AdobeStock

Lange war unklar, ob Batteriespeicher ihre Netzentgeltbefreiung sofort verlieren – im Mai dann die Entwarnung: Der Vertrauensschutz für Batteriespeicher bleibt zunächst bestehen. Die Befreiung ist allerdings an eine Bedingung geknüpft: Die finale Investitionsentscheidung (FID) muss bis Ende 2026 erfolgen. Diese Auflage hat Folgen für laufende Speicherprojekte, auch von Stadtwerken. 

"Es gibt einerseits Projekte, die drücken auf das Gaspedal", sagt Julian Jansen, Vice President und Managing Director bei Fluence, einem Batteriespeicher-Anbieter. "Es gibt aber auch Projekte, die bis Ende des Jahres keine FID erreichen können und daher vielleicht etwas langsamer machen."  

Zwei Geschwindigkeiten im Markt 

Fluence beobachtet vor allem eine Entwicklung: "Was wir definitiv merken, ist eine Konzentration der Nachfrage, weil alle Projekte, die im Entwicklungsprozess schon weit genug sind, aktuell den Weg zur FID beschleunigen."

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Die Entscheidung hängt laut Jansen an drei Voraussetzungen: "Für die finale Investitionsentscheidung brauche ich eine Baugenehmigung, einen sicheren Netzanschluss und feste Lieferantenverträge – für den Speicher ebenso wie für andere Komponenten. Fehlt davon etwas, kann ich keine finale Investitionsentscheidung treffen." 

So entstünden derzeit zwei Gruppen: Reife Projekte treiben die Investitionsentscheidung voran. Projekte, die bis Jahresende keine FID erreichen, verlangsamen sich oder geben die Netzentgeltbefreiung ganz auf. Jansen sagt dazu: "Dadurch trennt sich die Spreu vom Weizen." 

Die ZFK hat bei verschiedenen kommunalen Betreibern nachgefragt, wie sich der Zeitdruck auf ihre Projekte auswirkt. Dabei haben sich drei zentrale Konfliktpunke abgezeichnet. 

Netzanschluss: Ein Problem für alle 

Der Netzanschluss ist für alle Projekte ein Engpass, privatwirtschaftlich oder kommunal. Das zeigt sich etwa bei den Stadtwerken Münster: Für einen Batteriespeicher haben sie die Investitionsentscheidung im Frühjahr 2026 getroffen und ihn bestellt. Der Speicher soll im dritten Quartal 2027 in Betrieb gehen und wird voraussichtlich befreit sein. 

Mehr dazu lesen Sie hier: Großbatteriespeicher: "Viele Projekte werden es nicht schaffen"

Bei einem zweiten Projekt steht die Netzanschlusszusage allerdings noch aus. Deshalb können keine Komponenten in diesem Jahr bestellt werden. Der Speicher soll im ersten Quartal 2029 in Betrieb gehen und wird Netzentgelte zahlen müssen. "Der Netzanschluss und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber sind bei einem der beiden Projekte sehr langwierig", berichten die Stadtwerke Münster. 

Zähe Willensbildung: Stadtwerke im Nachteil 

Eine besondere Herausforderung für kommunale Unternehmen sind langwierige Entscheidungsprozesse der Gremien und Aufsichtsräte. So haben die Stadtwerke Speyer im Juni 2026 den Beschluss des Aufsichtsrats für einen Batteriespeicher veröffentlicht. Die Investition liegt bei rund 8,5 Millionen Euro, ein Standort ist bereits gesichert. Das Projekt soll 2027 realisiert sein.  

Vor der finalen Investitionsentscheidung sind jedoch noch gesellschaftsrechtliche und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen: Weitere Gremienbeschlüsse und die Beteiligung der Aufsichtsbehörde sind noch nicht erfolgt. "Da diese Schritte noch ausstehen, gehen wir derzeit davon aus, dass die Bestellung des Batteriespeichers in diesem Kalenderjahr nicht mehr erfolgen kann", sagt ein Stadtwerke-Sprecher.

Nachweise beim Netzbetreiber: Unklare Regeln 

Ein dritter Engpass für Speicherprojekte sind die Nachweise für den Netzbetreiber. Bis spätestens zum 31. März 2027 müssen Projektentwickler dem jeweiligen Netzbetreiber beweisen, dass die FID-Kriterien für die Netzentgeltbefreiung erfüllt wurden.

Die Stadtwerke Münster berichten, dass sie für die Befreiung ein schlüssiges Messkonzept vorlegen mussten. Damit konnte der Netzbetreiber Berechnungsformeln hinterlegen und den Eigenbedarf sauber abgrenzen. Dieser Prozess zog sich hin: "Mehrere Abstimmungstermine mit dem Netzbetreiber waren nötig, da die Verständlichkeit für beide Parteien nicht ganz eindeutig war", erklärt ein Sprecher der Stadtwerke. 

Die Stadtwerke-Kooperation Trianel ist schon weit fortgeschritten bei der Umsetzung des Batterieparks Waltrop. Die finale Investitionsentscheidung fiel im Juni und die wesentlichen Komponenten wurden bestellt. Seit Ende August laufen die Bauarbeiten. Die Inbetriebnahme ist für die zweite Jahreshälfte 2028 vorgesehen.  

Mehr dazu lesen Sie hier: Kleine Netzbetreiber stärker betroffen: Wer zahlt für den Speicher im Netz?

Welche Nachweise konkret vorzulegen sind, ist laut Trianel dagegen noch nicht abschließend geklärt. Man stehe dazu in engem Austausch mit dem zuständigen Netzbetreiber. Trianel zeigt sich dennoch zuversichtlich: "Wir gehen derzeit davon aus, dass die Regelungen zum Vertrauensschutz greifen und die Befreiung von den Netzentgelten weiterhin Anwendung findet." 

Branche fordert Klarstellungen bei Nachweisen

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht die unvollständig geklärte Nachweispflicht als Hindernis: Der Verband hält es für sachgerecht, dass der Anschlussnetzbetreiber die Nachweise zunächst prüft – sofern die Kriterien eindeutig und praktikabel sind.

Der VKU sieht die Bundesnetzagentur in der Pflicht, die Maßstäbe zu setzen, "am besten mit einer abschließenden Liste zulässiger Nachweise und einem einheitlichen Formular", wie ein Sprecher erklärt. "Unklar ist zudem, welche Kosten zum Investitionsvolumen zählen und ob ein Generalunternehmervertrag als verbindliche Bestellung gilt", gibt er noch zu bedenken.  

Mehr dazu lesen Sie hier: Neue Unsicherheit bei der Speicherbefreiung

Jansen von Fluence sieht ebenfalls noch Klärungsbedarf vonseiten der Regulierungsbehörde: "Die aktuelle regulatorische Situation ist weiterhin mit Unsicherheiten verbunden, da bislang lediglich ein Entwurf der Bundesnetzagentur vorliegt." Er rate seinen Kunden aber, sich an den im Entwurf formulierten Anforderungen zu orientieren, um sicherzustellen, dass die FID-Kriterien wirklich erfüllt werden. 

Wo Stadtwerke gut dastehen 

Nicht alle FID-Kriterien sind für kommunale Unternehmen schwierig zu erfüllen. Beim Thema Flächen sind sie klar im Vorteil. Das Projekt in Speyer etwa nutzt ein eigenes Gelände. Finanzierung und Komponenten sind nach den vorliegenden Aussagen ebenfalls kein Problem: Die Stadtwerke Münster und Trianel haben ihre Komponenten bestellt beziehungsweise Bauarbeiten begonnen.  

Die Netzentgeltbefreiung bleibt erhalten, aber nur für Projekte, die bis Ende 2026 die finale Investitionsentscheidung treffen: Wer den Netzanschluss schon gesichert und Komponenten bestellt hat, bleibt im Rennen. Für die übrigen Projekte ist die Befreiung ungewiss oder fällt weg. Noch ist offen, wie viele kommunale Vorhaben die Frist reißen werden.

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