Der Speicherboom ist gut für die Energiewende, führt aber vor Ort auch zu Problemen. Ein Beispiel aus dem Südwesten zeigt, wie gravierend die Schieflage werden kann: Die Stadtwerke Mühlacker (Baden-Württemberg) betreiben ein Netz mit einer Maximallast von 25 Megawatt (MW). Bereits jetzt sind die Kapazitäten weitgehend ausgelastet – Industrieunternehmen dürfen ihre Batteriespeicher nur noch zur Lastverschiebung einsetzen. Würden alle derzeit angefragten Großspeicher ans Netz gehen, könnte sich die Netzlast im Versorgungsgebiet nach Angaben des Unternehmens verdoppeln.
Das eigentliche Problem liegt jedoch woanders: "Der Batteriespeicher verursacht eine höhere Netzlast und damit höhere Netzkosten, die dem Speicherbetreiber aber nicht in Rechnung gestellt werden können", sagt Roland Jans, Geschäftsführer der Stadtwerke Mühlacker.
Bundesweiter Kostenmechanismus fehlt
Denn Großbatteriespeicher, die aktuell ans Netz gehen, sind nach Paragraf 118 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für 20 Jahre von Netzentgelten befreit. Die Folge: "Die zusätzlich entstehenden Kosten müssen über die anderen Netznutzer im Netzgebiet gewälzt werden, was für Endkunden und Industrie zu höheren Strompreisen führt." Ein bundesweiter Kostenmechanismus könnte dieses Problem lösen.
Dass Mühlacker kein Einzelfall ist, zeigt ein Blick ins Allgäu. "Speicherinvestoren bündeln ihre Anfragen um unsere großen Umspannwerke herum", sagte Volker Wiegand, Geschäftsführer von Allgäu Netz, der ZFK im vergangenen Jahr. Das kommunale Unternehmen zählte zwischenzeitlich Anfragen mit mehr als 450 MW. Ob ein Standort aus Systemsicht sinnvoll ist, spiele für viele Investoren allerdings kaum eine Rolle, bemängelte Wiegand.
Behörde bestätigt das Problem
Die Bundesnetzagentur lässt keine Zweifel daran, dass sie die Einschätzung der Stadtwerkechefs grundsätzlich teilt: "Die Problembeschreibung ist im Wesentlichen zutreffend", erklärt eine Sprecherin der Bonner Behörde. Nachgelagerte Netzbetreiber würden im geltenden System wie Letztverbraucher behandelt.
Sie entrichten auf die aus dem vorgelagerten Netz bezogenen Mengen einen Arbeits- und einen Leistungspreis – wobei der Leistungspreis auf die Jahreshöchstlast entfällt. Genau diese kann durch den Zubau eines Großspeichers in einem kleinen Netz signifikant steigen. Die Netzentgelte steigen dann für alle nicht befreiten Netznutzer erheblich – während der Speicher selbst keinen Cent zur Finanzierung der Kosten beiträgt.
Die Lösung sieht die Regulierungsbehörde jedoch nicht in einer weiteren bundesweiten Umlage, sondern in einer Reform der Netzentgeltsystematik. Im laufenden Verfahren "AgNes" – kurz für Allgemeine Netzentgeltsystematik – soll die Kostenwälzung zwischen den Netzebenen grundlegend neu geregelt werden. Die neuen Regelungen sollen ab 2029 greifen.
Nachgelagerte Netzbetreiber würden dann nicht mehr wie Letztverbraucher behandelt; Speicher spielten bei der Kostenwälzung keine Rolle mehr. Zudem sollen Speicher künftig Netzentgelte zahlen – allerdings, so die Sprecherin selbstkritisch, "in sehr moderatem Umfang".
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VKU sieht Ursache woanders
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) – er vertritt die meisten kommunalen Netzbetreiber – bestätigt den Befund, verortet die Ursache aber anders. "Der Befund ist korrekt: Bei niedrigen Strompreisen 'zieht' der Speicher Strom aus dem Netz und verursacht damit möglicherweise eine Leistungsspitze 'seines' Anschluss-Netzbetreibers, da dieser den Strom aus der vorgelagerten Ebene beziehen muss", erklärt ein VKU-Sprecher. Dafür müsse der nachgelagerte Netzbetreiber bezahlen und wälze diese Kosten auf die angeschlossenen Kunden ab.
Die Ursache liege allerdings nicht in den fehlenden Entgelten für Speicher, sondern in der bestehenden Systematik der Kostenwälzung zwischen den Netzebenen – weshalb der VKU die geplante Agnes-Reform ausdrücklich begrüßt. Dass die aktuelle Regelung kleine Verteilnetzbetreiber im Konzessionswettbewerb gegenüber großen Flächennetzbetreibern benachteilige, sieht der Verband zumindest mittelfristig als lösbar an: Die genannten Maßnahmen sollten das Problem angehen.
FCA als Brückenlösung – aber mit Grenzen
Bis 2029 bleibt die Schieflage jedoch bestehen. Als kurzfristiges Instrument verweisen sowohl die Bundesnetzagentur als auch der VKU auf sogenannte flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA): Verträge, die den Speicherbetrieb in kritischen Netzsituationen einschränken können. Netzbetreiber haben bereits heute das Recht, einen Netzanschluss nur unter dieser Bedingung zu gewähren.
Wie ein solcher FCA in der Praxis aussehen kann, zeigt das Kemptener Unternehmen Green Flexibility, das sich auf Großspeicher spezialisiert hat und einen eigenen FCA-Standard entwickelt hat. "Unser Ansatz setzt nicht darauf, dass der Speicherbetreiber auf eigene Faust Netzzustände prognostiziert", erklärt Mitgründer Christoph Lienert.
Stattdessen liege die Netzprognose beim Verteilnetzbetreiber – der Standard arbeite mit klar definierten Leitplanken und einer Matrix, die den Speicherbetrieb abhängig von einer Vortagesprognose einschränken könne. Entscheidend sei die Planbarkeit: maximal rund 800 Vollaststunden Einschränkung pro Jahr, frühzeitige Kommunikation durch den Netzbetreiber und keine starre Leistungsquote für Regelenergie.
Geld fehlt für den Netzausbau
Doch auch FCA haben ihre Grenzen. Wiegand von Allgäu Netz, der mit Green Flexibility bereits ein Kooperationsprojekt betreibt, weist auf ein strukturelles Hindernis hin: Ausgleichszahlungen an Speicherbetreiber können Netzbetreiber bislang regulatorisch nicht anerkennen lassen. "Das Geld fehlt später für den Netzausbau", sagt Wiegand. Absprachen wie im Allgäu seien bundesweit bislang Einzelfälle. An einem FCA-Standard, den der Eon-Konzern entwickelt hat, gibt es zudem Kritik aus der Speicherbranche.
Die Frage, wer kleine Verteilnetzbetreiber bis zum Inkrafttreten der Agnes-Reform schützt, bleibt damit offen. Lienert plädiert für einen regulatorischen Rahmen, der FCA ermöglicht, klare Grenzen gegen übermäßige Einschränkungen setzt und netzdienliches Verhalten finanziell belohnt: "Am Ende braucht es nicht mehr Komplexität, sondern einfache, wirksame und finanzierbare Regeln." Bis diese Regeln stehen, dürften die Letztverbraucher in kleinen Netzgebieten die Rechnung zahlen.

