Die Preise für Batteriespeicher sind gesunken – nun muss der Gesetzgeber nachziehen. Foto: © AdobeStock

Die Preise für Batteriespeicher sind gesunken – nun muss der Gesetzgeber nachziehen. Foto: © AdobeStock

Bild: © dzmitrock87/AdobeStock

Trotz gesunkener Preise für Batteriespeicher lohnt sich deren Betrieb für Unternehmen und private Haushalte nur selten – für die Energiewende erforderliche Flexibilitätspotenziale bleiben so ungenutzt. Die auch aus anderen Gründen längst überfällige Überarbeitung der Netzentgelts und der Umlagensystematik verhindere den dringend notwendigen Zubau an Flexibilität, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne).

Speicherbetreiber müssen sich zudem durch einen unglaublichen Wust an widersprüchlichen und komplexen Regularien kämpfen. Auch hier hinkt die Gesetzgebung den technischen Möglichkeiten und der Investitionsbereitschaft der Markakteure deutlich hinterher. Das Gelingen einer kostengünstigen und erfolgreichen Energiewende wird hier massiv behindert“, kritisiert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der Verband beschreibt in seinem heute veröffentlichten Positionspapier, wie die Flexibilität der Batteriespeicher freigesetzt werden kann.

Unklare Kosten

Da der aktuelle Rechtsrahmen nicht die technischen Besonderheiten von Batteriespeichern berücksichtigt, ist oft nicht klar, wie bestimmte Regelungen anzuwenden sind und welche Abgaben, Umlagen und Entgelte für den zwischengespeicherten Strom anfallen. Hinzu kommt der Bürokratieaufwand für Messung und Abrechnung von zwischengespeichertem Strom, der besonders bei komplexeren Geschäftsmodellen hoch ist.

Es müsse dringend sichergestellt werden, dass die finanziellen Risiken des Speicherbetriebs handhabbar sind, so der bne. „Nur mit einem Mindestmaß an Planungssicherheit durch verständliche und widerspruchsfreie Regeln werden Unternehmen und private Haushalte die für die Energiewende erforderlichen Investitionen in Speicheranlagen tätigen“, betont Busch.

Stabilisierende Wirkung

Anpassungsbedarf gibt es auch im Hinblick auf den Speichereinsatz als „Systempuffer“ für die Bereitstellung von Regelenergie. Die Zugangsbedingungen zum Regelenergiemarkt benachteiligen Zusammenschlüsse dezentraler Anlagen, wie zum Beispiel von Heimspeichern. „Zusätzliche Regelenergiemengen, die gerade im Hinblick auf den Zubau fluktuierender erneuerbarer Energien notwendig wären, liegen so brach“, meint Busch. „Hier muss der Gesetzgeber unverzüglich mit der Branche den notwendigen Änderungsbedarf erarbeiten“.
 
Der bne spricht sich außerdem in seinem Positionspapier für eine direkte Umsetzung der europäischen Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht aus: Bau, Betrieb und Eigentum von Speichern dürften ausschließlich marktwirtschaftlichen Akteuren vorbehalten sein.

Unfaire Vorteile

„Wenn Netzbetreiber Speicher betreiben, finanzieren Stromkunden über regulierte Netzentgelte Bau und Betrieb der Anlagen. Dadurch tragen Netzbetreiber kein unternehmerisches Risiko und haben einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber marktwirtschaftlichen Anlagenbetreibern. Letztere müssen ihre Investitionen in Anlagen aus Markerlösen refinanzieren. Werden Speicher als Netzbetriebsmittel eingesetzt, droht somit eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung“, betont Busch. (hp)

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