Strom

BNetzA vereinfacht Ausnahmeregelungen zur EEG-Umlage

Die Bundesnetzagentur hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die gesetzlichen Regeln zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten erleichtert. Einfacher wird es insbesondere, wenn sowohl umlagebefreite als auch umlagepflichtige Strommengen anfallen.
08.10.2020

Unternehmen, die ihren Solarstrom teilwelise selbst verbrauchen, aber auch andere Verbraucher mitversorgen, können künftig die EEG-Umlagepficht einfacher ermitteln.

„Um energierechtliche Ausnahmeregelungen bei Umlagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt werden. Wir konkretisieren jetzt die gesetzlichen Regelungen anhand von gut zwanzig Vereinfachungen,“ fasst Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur den Mehrwert des neuen Leitfadens zusammen.

Leichter wird es nun für Verbraucher und Prosumer, bei denen Strommengen anfallen, die unterschiedliche EEG-Umlagesätze haben. Dies kann der Fall sein, wenn sowohl Strommengen mit reduzierter EEG-Umlage in Folge von Eigenverbrauch oder der besonderen Ausgleichsregelung für Unternehmen anfallen als auch Energiemengen die voll umlagepflichtig sind. Das kann eintreten, wenn der Strom an andere Letztverbraucher weitergeleitet wird.

Individuelle Lösungen

Vor der Einführung der neuen Regeln zum Messen und Schätzen hätte grundsätzlich jede noch so kleine Strommenge geeicht gemessen werden müssen, um die für Ausnahmeregelungen relevanten Strommengen von sonstigen Stromverbräuchen abgrenzen zu können, betont die Bundesbehörde.

Der Leitfaden zeigt Unternehmen und Bürgern nun auf, wie sie Strommengen mit unterschiedlichen Umlagesätzen korrekt voneinander abgrenzen. So würden die Vereinfachungen verschiedene Möglichkeiten bieten, aus denen betroffene Prosumer, Verbraucher und Erzeuger für ihren Fall passende Lösungen wählen können.

Der Leitfaden ist unter www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung veröffentlicht. (lm)