Das modulare Konzept ist so aufgesetzt, dass internationale Partner es in Eigenregie umsetzen können. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung der Standardisierungsprozesse von Schnittstellen und Technologien.

Das modulare Konzept ist so aufgesetzt, dass internationale Partner es in Eigenregie umsetzen können. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung der Standardisierungsprozesse von Schnittstellen und Technologien.

Bild: © 50Hertz

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) treibt die planungsrechtlichen Grundlagen für neue Windkraftanlagen auf See voran. Am Montag leitete das BSH das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans ein, der unter anderem Flächen und Netzanbindungen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie festlegt. Das teilte die zentrale maritime Bundesbehörde in Hamburg mit.

Der Bund hatte im Sommer Voraussetzungen dafür geschaffen, indem er eine Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee beschloss. Darin heißt es, der neue Raumordnungsplan unterstütze eine «naturverträgliche nachhaltige Entwicklung des Meeresraums» und sei unverzichtbar für den Klimaschutz, indem er Flächen für den Ausbau der Offshore-Windenergie sichere.

Exklusive Nutzungsrechte

Die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) liegt in einem Bereich zwischen 12 Seemeilen (22 Kilometer) bis maximal 200 Seemeilen (370 Kilometer) jenseits der Küste. Sie gehört nicht zum Hoheitsgebiet, es gibt aber exklusive Nutzungsrechte des jeweiligen Küstenstaates.

Während der Raumordnungsplan grundsätzlich Gebiete für Windenergie auf See ausweist, präzisieren die BSH-Vorschläge nun, wo genau jeweils welche Leistung installiert werden kann. «Im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans wird auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt», heißt es in der Mitteilung. Behörden und die Öffentlichkeit können sich bis zum 18. Januar 2022 äußern. Für den 26. Januar ist zudem ein Online-Anhörungstermin geplant.

Die Sorgen der Umweltverbände

Umweltverbände hatten kritisiert, der Naturschutz komme beim geplanten Ausbau der wirtschaftlichen Nutzung von Nord- und Ostsee zu kurz. Die Verbände, darunter der BUND, Greenpeace, Nabu und WWF, verlangten, der Ausbau der Offshore-Windenergie und der Meeresnaturschutz müssten Hand in Hand gehen.

Daher müsse die Belastung der Meere durch andere Nutzungen im Gegenzug stark verringert werden. «Bereits heute finden in Schutzgebieten Rohstoffabbau, Leitungsbau, militärische Übungen, unbegrenzte Schifffahrt und Fischerei statt», hatten die Verbände kritisiert. «Auch der Ausbau der Offshore-Windenergie in Schutzgebieten wird im aktuellen Plan nicht mehr ausgeschlossen.» (dpa/hoe)

 

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper