Bundesnetzagentur veröffentlicht zweiten Bericht zur Mindesterzeugung
Die Bundesnetzagentur hat heute den zweiten Bericht über die sogenannte Mindesterzeugung veröffentlicht. Im Bericht werden Perioden mit „negativen Strompreisen“ der Jahre 2016 bis 2018 untersucht. Negative Strompreise bedeuten, dass Betreiber von Kraftwerken dafür gezahlt haben, dass ihnen Strom abgenommen wurde.
„Viele Kraftwerke reagieren nur eingeschränkt auf Börsenstrompreise. Dies liegt häufig an fehlender Flexibilität durch Wärmelieferverpflichtungen,“ sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts.
Mindesterzeugung
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