Die Bundesnetzagentur hat heute den zweiten Bericht über die sogenannte Mindesterzeugung veröffentlicht. Im Bericht werden Perioden mit „negativen Strompreisen“ der Jahre 2016 bis 2018 untersucht. Negative Strompreise bedeuten, dass Betreiber von Kraftwerken dafür gezahlt haben, dass ihnen Strom abgenommen wurde.
„Viele Kraftwerke reagieren nur eingeschränkt auf Börsenstrompreise. Dies liegt häufig an fehlender Flexibilität durch Wärmelieferverpflichtungen,“ sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts.
Mindesterzeugung
Unter der Mindesterzeugung wird auschließlich diejenige Einspeiseleistung bzw. ihre Leistungserbringung verstanden, die direkt einem netztechnischen Grund oder einer Systemdienstleistung zurechenbar ist. Das sind
- diejenigen Einspeiseleistungen, die explizit für die Erbringung von Systemdienstleistungen vorgesehen ist, dazu gehören auch Regel-, Kurzschluss- und Blindleistung sowie positive Redispatchleistung und Momentanreserve.
- die abgerufene positive Regelleistung sowie vorgehaltene negative Regelleistung
- die Besicherung der negativen Regelleistung.
Details zur Analyse
Betrachtet wurden elf Perioden, die 21 Tage umfassen, mit negativem Day-Ahead-Börsenpreisen in den Jahren von 2016 bis 2018. In diesem Zeitraum wurden 18 bis 26 Gigawatt konventionelle Stromerzeugung eingespeist (sogenannte konventionelle preisunelastische Erzeugungsleistung).
Nur ein kleinerer Teil dieser Erzeugung ist für den sicheren Netzbetrieb erforderlich (mindestens vier bis acht Gigawatt). Dieser Teil wird als „Mindesterzeugung“ bezeichnet. Damit diese Mindesterzeugung von konventionellen Kraftwerken bereitgestellt werden konnte, mussten sie am Netz sein. Die untere Leistungsgrenze dieser Kraftwerke ist Voraussetzung zur Bereitstellung von Mindesterzeugung. Sie machte 28 bis 43 Prozent der gesamten konventionellen preisunelastischen Erzeugungsleistung aus.
Konventioneller Erzeugungssockel
Der überwiegende Anteil der konventionellen Stromerzeugung ist dem „konventionellen Erzeugungssockel“ zuzuordnen (14 bis 19 Gigawatt). Die am Netz befindlichen Kraftwerke haben ihre Einspeisung zeitweise bis auf ihr gemeldetes technisches Minimum gesenkt. Dabei bestimmt laut Bericht die fehlende Flexibilität dieser Kraftwerke maßgeblich die Höhe des konventionellen Erzeugungssockels.
Zwar hätten in den zurückliegenden Jahren einige Betreiber bereits in die Flexibilisierung ihrer Anlagen investiert. Weitere Investitionen der Kraftwerksbetreiber könnten den konventionellen Erzeugungssockel weiter verringern, so ein Fazit.
Vor allem KWK-Anlagen speisen trotz negativer Preise weiter Strom ein
Wärmelieferverpflichtungen stehen häufig einer flexibleren Fahrweise entgegen. Eine Befragung der Kraftwerksbetreiber hinsichtlich ihrer Einsatzentscheidung bei einem hypothetischen Börsenpreis von -100 €/MWh zeigte, dass insbesondere Betreiber von KWK-Anlagen auch bei länger anhaltenden negativen Börsenpreis weiter Strom einspeisen würden. Anreize aus Regelungen zur Eigenerzeugung wurden ebenfalls als Grund genannt, negative Börsenpreise in Kauf zu nehmen.
Insgesamt gaben bei der Befragung 48 Prozent der Kraftwerksbetreiber, die Wärme auskoppeln an, ihre Kraftwerke auch bei -100 Euro/MWh "nie" herunterzufahren. Bei Kraftwerken, ohne Kraftwärmeauskopplung waren dies 26 Prozent.
Bei einer energiespezifischen Betrachgung seien vor allem Kohlekraftwerksbetreiber bereit, bereits nach ein bis sechs Stunden bei einem Börsenpreis von -100 Euro pro MWh ihre Anlage komplett herunterzufahren. Betreiber von Atomkraftwerken hingegen würden auch länger anhaltende Negativperioden von mehr ls 24 Stunden in Kauf nehmen, ohne komplett herunterzufahren.
Integration der erneuerbaren Erzeugung
Die Bundesnetzagentur hat bezogen auf Engpasssituationen den Zusammenhang zwischen Mindesterzeugung und Einspeisevorrang erneuerbarer Erzeugungsanlagen (EE) untersucht. Ein nennenswerter Teil der EE-Abregelungen (39 bis 88 Prozent) war auf Engpässe zwischen Übertragungs- und Verteilernetz zurückzuführen. In diesen Fällen sei das Abregeln von konventionellen Kraftwerken auf Übertragungsnetzebene wirkungslos. Daher sollte über spezifische Anreize für eine zügige Beseitigung von solchen Engpässen diskutiert werden, rät die Bonner Behörde
Für eine umfassende Integration der erneuerbaren Erzeugung werde es darauf ankommen, den konventionellen Erzeugungssockel schrittweise abzuschmelzen und die Mindesterzeugung zunehmend alternativ – zum Beispiel aus erneuerbarer Erzeugung – zu erbringen.
Kritik vom BEE
„Es ist energiewirtschaftlich und unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Belastungen nicht weiter hinnehmbar, dass konventionelle Kraftwerke und fossil betriebene KWK-Anlagen die Netze verstopfen, während sauberer Strom abgeregelt wird“, kommentiert Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), den zweiten Bericht über die Mindesterzeugung. „Dieser belegt, dass nur ein sehr kleiner Teil des trägen konventionellen Kraftwerkssockels für den Betrieb des Stromsystems überhaupt erforderlich ist.“
„Nicht nur Großkraftwerke, sondern auch die fossil-betriebene Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) muss deutlich an Flexibilität gewinnen, damit der überflüssige konventionelle Erzeugungssockel abgebaut werden kann", monierte Peter. Fossil-betriebene KWK-Anlagen müssten auch tatsächlich flexibel betrieben werden, was heute nicht der Fall sei. Bei der Ausgestaltung der neuen Regeln zum Redispatch müsse daher darauf geachtet werden, dass der Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien vor allen fossilen Optionen durchgesetzt werde, bekräftigt Peter. Zurecht verweise die Bundesnetzagentur darauf, dass die Erneuerbaren Energien in Zukunft immer mehr Systemdienstleistungen übernehmen werden und dies auch können.
Der zweite Bericht über die Mindesterzeugung ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. (sg)