Digitale Zähler: Gericht stellt Überrumpelung der Kunden fest
Eine "nicht unerhebliche Überrumpelung" sowie den Willen, Kunden und Wettbewerber vor vollendete Tatsachen zu stellen, attestiert ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund dem Stromnetzbetreiber Westnetz. Das Unternehmen, das in Deutschland mehr als vier Millionen Kundenanschlüsse betreut, hatte in Essen eine gesetzliche Informationsfrist beim Einbau digitaler Zähler missachtet und wurde zur Unterlassung verpflichtet (Az 25 O 282/18). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Gegen das Urteil hat der Netzbetreiber Berufung eingelegt.
Westnetz hatte im Jahr 2017…
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