Strom

Digitale Zähler: Gericht stellt Überrumpelung der Kunden fest

Verbraucher müssen drei Monate vor dem Einbau von digitalen Zählern darüber informiert werden. Westnetz hatte die Frist nicht eingehalten, wogegen die Verbraucherzentrale NRW geklagt hat.
07.03.2019

Der Einbau von Smart Metern muss den Kunden rechtzeitig angekündigt werden. Hier ein Mitarbeiter bei der Prüfung der Geräte.

Eine "nicht unerhebliche Überrumpelung" sowie den Willen, Kunden und Wettbewerber vor vollendete Tatsachen zu stellen, attestiert ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund dem Stromnetzbetreiber Westnetz. Das Unternehmen, das in Deutschland mehr als vier Millionen Kundenanschlüsse betreut, hatte in Essen eine gesetzliche Informationsfrist beim Einbau digitaler Zähler missachtet und wurde zur Unterlassung verpflichtet (Az 25 O 282/18). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Gegen das Urteil hat der Netzbetreiber Berufung eingelegt.

Westnetz hatte im Jahr 2017…

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