Auf den Dächern Leipzigs produziert die PV-Anlage Strom.

Auf den Dächern Leipzigs produziert die PV-Anlage Strom.

Bild: © Tom Züfle/CG Gruppe AG

Nachdem Verbände, aber auch die Landesvertreter im Bundesrat bereits Kritik an den geplanten Neuregelungen für PV-Dachanlagen ab 500 kWp im EEG 2021 geübt haben, untermauert der Bundesverband Solarwirtschaft gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut EuPD Research die Befürchtungen nun mit konkreten Zahlen.

So könnte die Novelle einen massiven Einbruch des Solarzubaus heraufbeschwören, denn vor allem für gewerbliche Investoren könnte der PV-Markt aufgrund des geplanten Ausschlusses von Eigenstromerzeugung bei gleichzeitiger EEG-Vergütung unattraktiv werden. Laut einer neuen Kurzstudie von EuPD Research könnte die installierte PV-Leistung bis zum Jahr 2030 um 4,2 GW geringer ausfallen, als im Referenzszenario des EEG 2017.

Unterzeichnung der Ausschreibungen erwartet

Nach Erwartungen der Marktforscher könnten die jährlich neu installierte Solarstromleistung auf größeren Gewerbedächern bereits im kommenden Jahr um zwei Drittel einbrechen. Dabei machen PV-Gewerbeanlagen rund 71 Prozent des deutschen PV-Marktes aus. Wiederum 21 Prozent halten gewerbliche Anlagen zwischen 500 und 750 kWp.

Martin Ammon, Studienautor erklärt die Gründe für den befürchteten Einbruch hierfür: „Anders als bei ebenerdigen Solarparks sind Auktionen im Gebäudesektor kein geeignetes Instrument zur Vergabe von Marktprämien. Wir sehen ein hohes Risiko der Unterzeichnung, da Gebäudeeigentümer die Teilnahme an Auktionen als zu aufwändig scheuen werden und diese mit Bauplanungsprozessen zeitlich nicht in Einklang zu bringen sind." Dies belegen auch negative Erfahrungen aus Frankreich. Dort gelten die Ausschreibungen bereits als gescheitert.

Ohne Eigenversorgung Amortisation schwierig

Das EEG 2021 sieht in seiner jetzigen Fassung vor, dass PV-Dachanlagen ab 500 kWp verpflichtend an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Wer einen Zuschlag erhält, verliert dann allerdings das Recht auf die Eigenstromerzeugung. Letztere ist für Gewerbeinvestoren jedoch ein wichtiger Faktor für die Amortisation ihrer Anlage und damit entscheidender Investitionsanreiz.

Liegt die Amortisationszeit bei einer Anlage mit 600 kWp und einer Kombination aus Marktprämie und Eigenverbrauch nach dem EEG 2017 aktuell bei gut sieben Jahren, erhöht sich die Zeit anschließend auf 15 Jahre. Bei Anlagen unter 500 kWp liegt die Zeit nach dem EEG 2021 bei acht Jahren und damit auf einem ähnlichen Niveau wie größere Anlagen im Referenzszenario. Es ist laut EuPD Research zu ewarten, dass die Dachausschreibungen deutlich unterzeichnet sein werden.

Keine Übergangsfrist

Ein weiteres Problem sehen die Branchenexperten für die vom BMWi anvisierten Ausschreibungskorridore in den kommenden Jahren. Für 2021 und 2022 sollen je 250 MW zur Verfügung stehen. Allein im vergangenen Jahr wurde allerdings mit 800 MW gut drei Mal so viel Leistung im Bereich der Gebäude-PV über 500 kWp installiert. Bei Carsten Körnig, BSW-Hauptgeschäftsführer sorgen diese Größenverhältnisse für Empörung: „Diese solare Vollbremsung ist mit den Klimazielen und der Energiewende unvereinbar. Sie stößt tausende Unternehmer vor den Kopf, die ihre Stromversorgung künftig mit Hilfe der Solartechnik klimafreundlicher gestalten wollen.“

Darüber hinaus sieht der jetzige Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle auch keine Übergangsfrist für den Systemwechsel zu Dachauktionen vor, was für Großprojekte mit einer Planungsdauer von etwa einem Jahr, weder Rechts- noch Planungssicherheit bietet.

Volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von acht Mrd. Euro

Der PV-Branche könnte durch den Rückzug von gewerblichen Investoren ein Umsatzverlust von 3,2 Mrd. Euro im Vergleich zur prognostizierten Entwicklung gemäß des EEG 2017 drohen. Zudem würde die Chance auf gut 2000 Arbeitsplätze vertan, die entstünden, wenn das EEG 2017 weiterhin Bestand hätte. Und auch die Erreichung des 65-Prozent-Ziels würde in weite Ferne Rücken, denn es könnten bis zu 80 TWh weniger Solarstrom erzeugt werden, was 23 Mio. Tonnen mehr CO2 hervorbrächte.

Um das zu verhindern, fordert der BSW Solar die Anhebung des Schwellenwertes der Auktionspflicht auf ein MW, sowie die Festlegung neuer Ausbauziele für Gebäude- und Freiflächen-PV. (lm)

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