Eine eigene Rechnung für den Stromzähler? Das kann durchaus seine Richtigkeit haben, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Haushalte mit digitalem Zähler können diese Extra-Rechnung bekommen. Allerdings handhaben derzeit nicht alle Stromanbieter die Thematik gleich, denn nicht bei allen Stromkunden mit digitaler Verbrauchsmessung wird der Zähler einzeln abgerechnet. Für viele Energieversorger sind die Zählerkosten auch weiterhin Teil der Stromrechnung.
Kunden, die vom Messstellenbetreiber eine eigene Rechnung für den digitalen Zähler bekommen, sollten ihre nächste Stromrechnung genau kontrollieren: Kosten für den Messstellenbetrieb dürfen sich darauf dann nicht mehr finden. Die Jahreskosten für einen unverlangt eingebauten, digitalen Zähler ohne Vernetzung dürfen nicht mehr als 20 Euro betragen. Verbraucher, bei denen der Messstellenbetrieb ausgeklammert, die Stromrechnung jedoch nicht entsprechend gesenkt wurde, können die Unterlagen unter dem Stichwort "Rechnung Messstellenbetrieb" bei der Verbraucherzentrale einreichen (kontakt@verbraucherzentrale.nrw).
Achtung beim Tarifwechsel
Insbesondere beim Tarifwechsel mahnt die Verbraucherzentrale zur Aufmerksamkeit: Wer mit digitalem oder intelligentem Zähler den Stromanbieter wechseln möchte, sollte die Möglichkeit der gesonderten Abrechnung im Hinterkopf behalten. Die Tarifportale machen derzeit nicht kenntlich, ob die angezeigten Strompreise den Betrieb der digitalen Zähler enthalten oder nicht. Besonders bei Smart Metern könne dies große Unterschiede machen.
Während bei digitalen Stromzählern die separate Berechnung möglich ist, ändert sich bei analogen Zählern nichts: Für herkömmliche, analoge Stromzähler mit mechanischen Zahlenwalzen gibt es nach wie vor keine gesonderten Rechnungen. Die Kosten tauchen bei allen Stromanbietern weiterhin auf der Stromrechnung auf. (hol)



