Zurück zum Leistungspreisverfahren im Regelenergiemarkt: Das OLG Düsseldorf hat das stark kritisierte Mischpreisverfahren am 22. Juli gestoppt, das seit Oktober vergangenen Jahres gilt.
Die Bundesnetzagentur bestätigte dies der ZfK. "Damit lebt automatisch das alte Bezuschlagungssystem der bis dahin geltenden Festlegungen wieder auf. Das bedeutet, dass die Bezuschlagung von Sekundärregelleistung und Minustenreserveleistung in Kürze wieder ausschließlich anhand des Leistungspreises erfolgen wird", teilte die Bonner Behörde mit. Man werde die Entscheidung des Gerichts akzeptieren, inhaltlich wolle man den Beschluss nicht kommentieren.
Künftiger Ablauf
In Abstimmung mit der BNetzA werden die Übertragungsnetzbetreiber für die Ausschreibungen ab 30. Juli 2019 die Annahme der Angebote nach dem Vergabeprozess entsprechend den Festlegungen der Beschlüsse BK6-15-158 sowie BK6-15-159 und nach folgenden Kriterien in der Reihenfolge ihrer Nennung umsetzen:
- Deckung der Bedarfsmengen im Netzregelverbund (NRV) einschließlich der ÜNB-spezifischen Kernanteile, falls erforderlich.
- Niedrigster Leistungspreis.
- Bei Gleichheit der Leistungspreise:
- 1. Zahlungsrichtung – Anbieter an ÜNB: Höchster Arbeitspreis bei positiver Sekundärregelleistung respektive Minutenreserveleistung bzw. höchster Arbeitspreis bei negativer Sekundärregelleistung respektive Minutenreserveleistung.
- 2. Zahlungsrichtung – ÜNB an Anbieter: Niedrigster Arbeitspreis bei positiver Sekundärregelleistung respektive Minutenreserveleistung bzw. niedrigster Arbeitspreis bei negativer Sekundärregelleistung respektive Minutenreserveleistung.
- Bei Gleichheit der Leistungs- und Arbeitspreise: Frühester Eingangszeitstempel.
Die Eröffnung der ersten Ausschreibung nach den oben genannten Kriterien erfolgt jeweils am 24. Juli, heißt es auf https://www.regelleistung.net/.
Das Mischpreisverfahren war vor allem nach drei Unterdeckungen im Juni stark in der Kritik gestanden (die ZfK berichtete: Chaotische Zustände im Netz – wirklich?). Aber auch zuvor hatte es schon deutliche Kritik gegeben, etwa von Next Kraftwerke, die die Klage direkt nach der Einführung im Juli 2018 beim OLG Düsseldorf eingereicht hatten (siehe hierzu das Interview "Als wäre das Bier am Kiosk billiger zu kaufen als im Supermarkt"). Begleitet wurde die Klage von der Kanzlei Osborne Clarke und von weiteren Marktakteuren unterstützt.
Stimmen zur OLG-Entscheidung
Das Kölner Unternehmen begrüßt die Entscheidung und ist überzeugt, "dass die Abschaffung des Mischpreisverfahrens positive Auswirkungen auf die Netzstabilität und auch auf die Akteursvielfalt am Regelenergiemarkt haben wird." Insbesondere Cleantech-Anbieter, die in den letzten Monaten zugunsten von konventionellen Erzeugern aus dem Markt gedrängt wurden, dürften nun wieder vermehrt zum Zuge kommen und das wettbewerbliche Umfeld beleben, so Next Kraftwerke.
Zugleich sei bereits heute klar, dass die Vorgaben der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der europäischen Regelleistungsmärkte innerhalb der nächsten anderthalb Jahre zu einer Weiterentwicklung des nun wieder eingeführten Leistungspreisverfahrens führen werde – allerdings ergänzt um die Möglichkeit freier Arbeitspreisgebote. Dies wird den Wettbewerb auf dem Regelleistungsmarkt weiter ankurbeln und ist aus unserer Sicht daher systemdienlich, heißt es weiter.
Regelarbeitsmarkt soll im Laufe des Jahres 2020 eingeführt werden
Auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) gab es deutliche Kritik an dem Verfahren: „Das Mischpreisverfahren bevorzugt systematisch konventionelle Anlagen und ist teurer als das Vorgängermodell. Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wesentlich zur Kostensenkung in den vergangenen Jahren beigetragen haben, werden aus dem Markt gedrängt", kritisierte deren Präsidentin Simone Peter. Besonders für Biogasanlagen bedeute das Mischpreisverfahren eine erhebliche Verschlechterung der Marktbedingungen und führe deshalb bereits zu Marktaustritten. Zudem verursacht es erhebliche Mehrkosten für die Verbraucher.
Der Verband begrüßt daher die Entscheidung des OLG Düsseldorfs. Ohnehin arbeitet die Bundesnetzagentur derzeit daran, das Mischpreisverfahren wieder abzuschaffen. Ende Februar hatte die Behörde dazu ein Konsultationsdokument für den Regelarbeitsmarkt vorgestellt, welches das umstrittene Verfahren ersetzen soll. Eine Entscheidung zu dem von den Übertragungsnetzbetreibern beantragten Konzept des Regelarbeitsmarktes soll voraussichtlich 2019 ergehen. "Der Regelarbeitsmarkt wird dann im Laufe des Jahres 2020 eingeführt werden", so die BNetzA.
Eine konkrete Beschreibung des Regelarbeitsmarktes sowie weitere Dokumente aus dem laufenden Genehmigungsverfahren sind auf der Webseite der Beschlusskammer 6 veröffentlicht (URL: www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/BK06/BK6_11_LV/LaufendeVerfahren_node.html. Von dort geht es weiter zum Verfahren BK6-18-004 ) (sg)
