Land Berlin unterliegt im Stromnetzverfahren auch vor Kammergericht

Berlin darf das Stromnetz der Hauptstadt vorerst weiterhin nicht verstaatlichen. Intransparenz und eine fehlerhafte Auswertung sind die Ursache.
Das Land Berlin darf das Stromnetz der Hauptstadt vorerst weiterhin nicht verstaatlichen. Das Berliner Kammergericht hat am Donnerstag die Berufung des Landes abgewiesen und ihm vorerst untersagt, die Konzession für den Netzbetrieb an das Landesunternehmen Berlin Energie zu vergeben.
Damit folgten die Richter einer Entscheidung des Berliner Landgerichts vom November vergangenen Jahres. Bei den Begründungen jedoch unterscheiden sich beide Urteile deutlich. Den Plan, das derzeit in privater Hand befindliche Stromnetz zu verstaatlichen, muss das Land deshalb noch nicht aufgeben.
Zu wenig…
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