Mitten in Berlin gingen in der Nacht am Mittwoch, den 6. März 2019, die Lichter aus. 900 Haushalte waren davon betroffen.

Mitten in Berlin gingen in der Nacht am Mittwoch, den 6. März 2019, die Lichter aus. 900 Haushalte waren davon betroffen.

Bild: © eyetronic/AdobeStock

Das Land Berlin darf das Stromnetz der Hauptstadt vorerst weiterhin nicht verstaatlichen. Das Berliner Kammergericht hat am Donnerstag die Berufung des Landes abgewiesen und ihm vorerst untersagt, die Konzession für den Netzbetrieb an das Landesunternehmen Berlin Energie zu vergeben.

Damit folgten die Richter einer Entscheidung des Berliner Landgerichts vom November vergangenen Jahres. Bei den Begründungen jedoch unterscheiden sich beide Urteile deutlich. Den Plan, das derzeit in privater Hand befindliche Stromnetz zu verstaatlichen, muss das Land deshalb noch nicht aufgeben.

Zu wenig Akteneinsicht und Kritierienfehler bei der Ausschreibung

In ihrer kurzen Begründung führten die Richter des Kammergerichts am Donnerstag zwei zentrale Argumente für ihre Entscheidung an: Aus ihrer Sicht hatte Stromnetz Berlin als unterlegene Partei in der Ausschreibung keine ausreichende Akteneinsicht in die Angebote der Mitbieter erhalten. Außerdem soll das Land bei der Ausgestaltung der Ausschreibungs-Kriterien Fehler gemacht haben.

Diese Punkte gelten als weniger grundsätzlich als diejenigen, die das Landgericht noch im November vorgebracht hatte. Dort hatten die Richter die Vergabe untersagt, weil sie das Landesunternehmen weder personell noch technisch für den Betrieb des Berliner Stromnetzes für geeignet hielten. Außerdem zweifelten sie die Neutralität der Vergabestelle an, die die Ausschreibung durchgeführt hatte. Diesen Gründen folgte das Kammergericht nicht.

Nachbesserung wäre möglich

Es ist nicht auszuschließen, dass der Senat bei den nun kritisierten Punkten nachbessert und die Vergabe doch noch aus seiner Sicht erfolgreich abschließen kann. Zudem handelte es sich bei dem nun abgeschlossenen Verfahren um ein Eilverfahren. In der Frage ist aber auch ein Hauptverfahren vor dem Berliner Landgericht anhängig, das bislang nicht eröffnet worden ist.

Wie das Land nun vorgehen will, ließ eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen nach der Urteilsverkündung offen. Es gelte nun, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und diese genau zu analysieren, bevor über weitere Schritte entschieden werde.

Erhält Stromnetz Berlin den Zuschlag?

"Wir gehen nunmehr davon aus, dass das Land Berlin die Entscheidung des Kammergerichts respektiert, zeitnah eine Neubewertung der Angebote vornimmt und eine Entscheidung zugunsten der Stromnetz Berlin trifft", teilte nach dem Urteil die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin mit. "Das Konzessionsangebot sowie das Kooperationsangebot der Stromnetz Berlin liegen dem Land Berlin vor und sind immer noch gültig."

Hintergrund: Seit 2014 ist die Konzession abgelaufen

Der Berliner Senat arbeitet seit Jahren daran, Privatisierungen der vergangenen Jahrzehnte rückgängig zu machen. Auch das Stromnetz sollte wieder in staatliche Hand wechseln. Berlin hatte seine Anteile am Strom-Versorgungsunternehmen Bewag 1997 abgegeben, Vattenfall übernahm 2001 die Mehrheit. Die Konzession der Stromnetz Berlin GmbH ist formell 2014 ausgelaufen.

Nach einem langwierigen Ausschreibungsverfahren bekam der landeseigene Betrieb Berlin Energie im vergangenen Jahr den Zuschlag für 20 Jahre. Eine unabhängige Vergabekammer des Senats hatte zuvor das Angebot aus drei verschiedenen ausgewählt. Dagegen hatte der bisherige Betreiber, die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin, geklagt und vor dem Landgericht Recht bekommen. Nun bestätigte das Kammergericht als letzte Instanz das Urteil. (dpa/gun)

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