Verkürzt für Anlagenbetreiber die Wartungszeiten laut Mitnetz Strom erheblich: Der Netzbetreiber plant, sein neues digitales Produkt auch extern zu vermarkten.

Verkürzt für Anlagenbetreiber die Wartungszeiten laut Mitnetz Strom erheblich: Der Netzbetreiber plant, sein neues digitales Produkt auch extern zu vermarkten.

Bild: © EnviaM-Gruppe

Niedersachsen will mehr Flächen für PV-Freiflächenanlagen freigeben. Hierfür soll die Freiflächensolaranlagenverordnung sorgen, indem sie auch Flächen in sogenannten benachteiligten Gebieten für den Zubau öffnet. Andere Bundesländer haben damit bereits gute Erfahrungen gemacht.

In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz dürfen Solarfarmen bereits auf Acker- und Grünflächen in solchen Gebieten auf sowie festgelegte ertragsschwache landwirtschaftliche Standorte gebaut werden. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass Zuschläge in den Ausschreibungsrunden praktisch ausnahmslos an Projekte aus den Bundesländern gehen, die die benachteiligten Gebiete für Photovoltaik-Projekte freigegeben haben“, so Olaf Lies, Niedersachsens Energieminister und weiter:  „Durch den Erlass unserer Verordnung können künftig auch niedersächsische Projekte erfolgreich dabei sein.“

Inkrafttreten noch vor der Sommerpause geplant

Den Ländern steht es frei, ob sie Flächen in benachteiligten Gebieten für den PV-Zubau öffnen. Die Freiflächensolaranlagenverordnung wurde am Dienstag vom Kabinett für die Anhörung betroffener Verbände und Stakeholder freigegeben. Noch vor der Sommerpause soll sie in Kraft treten. (lm)

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