Wie lassen sich die Kosten beim Stromnetzausbau senken? Der Energiewendeverband BNE hat dazu eine neue Analyse vorgelegt. (Symbolbild)

Wie lassen sich die Kosten beim Stromnetzausbau senken? Der Energiewendeverband BNE hat dazu eine neue Analyse vorgelegt. (Symbolbild)

Bild: © Stephan Dinges/Adobe Stock

Es ist ein heikler Befund, mitten in der Debatte um das Netzpaket der Bundesregierung: Nur 8 von 83 untersuchten Netzbetreibern dokumentieren den Einsatz eines gesetzlich vorgesehenen Instruments zur besseren Netznutzung. Während die Politik mit dem sogenannten Redispatch-Vorbehalt über neue Eingriffsrechte streitet, bleibt ein bestehendes Werkzeug damit weitgehend liegen.

Bei 85,5 Prozent der untersuchten Verteilnetzbetreiber ist die sogenannte Spitzenkappung in der Netzplanung nicht erkennbar berücksichtigt. Das zeigt eine Hintergrundanalyse des Berliner Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (BNE). Grundlage sind Netzausbaupläne von 83 Betreibern aus dem Jahr 2024.

Die Spitzenkappung erlaubt es Netzbetreibern, bei der Planung anzunehmen, dass bis zu drei Prozent der jährlichen Stromerzeugung von Wind- und Solaranlagen abgeregelt werden. Die Leistung, die sie ansetzen, sinkt dadurch bei Photovoltaik (PV) um bis zu 30 Prozent, bei Windenergie um bis zu 13 Prozent. So lassen sich zusätzliche Anlagen anschließen, ohne jede Spitze mit neuen Leitungen abzusichern. Verankert ist das Instrument in Paragraf 11 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Keine Anreize bei der Vergütung

Ein möglicher Grund, warum das Instrument bislang kaum genutzt wird: Zusätzliche Netzinvestitionen erhöhen die Kapitalbasis, auf die Netzbetreiber eine regulierte Verzinsung erhalten. Wer dagegen Investitionen durch Spitzenkappung vermeidet, bekommt dafür keine vergleichbare Vergütung. Auf diesen Konflikt wies die Bundesnetzagentur bereits 2015 hin. Gelöst ist er aber bislang nicht.

Die Netzbetreiber nennen hingegen eigene Gründe. Einige verweisen auf den ohnehin nötigen Ausbau. Andere sehen Planungsaufwand und Entschädigungszahlungen als wirtschaftlich nachteilig.

Ein deutliches Beispiel ist die N-Ergie Netz aus Nürnberg. Deren Netzausbauplan hält laut BNE-Analyse fest, das Instrument werde im Netzgebiet "aktuell nicht eingesetzt". Der Verteilnetzbetreiber kämpft mit einer starken Überbauung durch PV-Anlagen im eigenen Netzgebiet.

Wirtschaftsministerium will Eingriffe verschärfen

Derweil hat das Bundeswirtschaftsministerium unter Ministerin Katherina Reiche (CDU) ein schärferes Instrument im Sinn: Der Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket soll Netzbetreibern erlauben, Engpassgebiete auszuweisen. Betreiber neuer Anlagen dort sollen zehn Jahre lang keine Entschädigung bei Abregelung erhalten. Die Risiken würden so auf Anlagenbetreiber verlagert. Beschlossen ist der Vorbehalt allerdings noch nicht.

Bei der Bundestagsanhörung am 7. Oktober 2026 war er ebenfalls stark umstritten. Der vor allem Projektentwickler und Anlagenbetreiber vertretende Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lehnt ihn ab und warnt vor steigenden Stromkosten.

Der Stadtwerkeverband VKU, in dem auch zahlreiche Verteilnetzbetreiber Mitglied sind, unterstützt die Ausweisung von Engpassgebieten grundsätzlich, verlangt aber eine Unterscheidung nach Erzeugungstechnologien. Windanlagen sollten anders behandelt werden als PV-Anlagen.

Kommt die Pflicht zur Spitzenkappung?

Für die Erneuerbaren-Branche käme ein Redispatch-Vorbehalt zur Unzeit. "Wir stecken mitten in einer Netz(anschluss)krise, deren Überwindung für die Gesamtwirtschaft absolut prioritär ist", sagt Robert Busch, Geschäftsführer des BNE. "Trotzdem lassen die Netzbetreiber ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur besseren Netznutzung weitgehend liegen." Busch verlangt, bestehende Möglichkeiten zuerst auszuschöpfen.

Ralph Kremp, Leiter Energiepolitik und Systemanalyse beim Aachener Analysehaus BET Consulting, schlägt einen Mittelweg vor. Er will Netzbetreiber verpflichten, die Spitzenkappung verbindlich in ihre Planung aufzunehmen. "Wir werden weiterhin Netzausbau benötigen. Wir können aber den Umfang des Ausbaus deutlich reduzieren."

Das dürfte auch in der Erneuerbaren-Branche auf Zustimmung treffen. Der BNE kritisiert, dass der bislang bekannte Entwurf zum Netzanschlusspaket die Netzbetreiber nicht verpflichtet, die Spitzenkappung in ihren Netzverträglichkeitsprüfungen anzuwenden.

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