Noch sind sich Verhandler von Union und SPD im Bundestag beim Netzpaket nicht einig.

Noch sind sich Verhandler von Union und SPD im Bundestag beim Netzpaket nicht einig.

Bild: © Countrypixel/AdobeStock

Wie weit die Koalition beim Netzpaket und bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) derzeit auseinanderliegt, machten die Berichterstatter der Bundestagsfraktionen in ZFK-Interviews noch einmal klar. Während CDU-Verhandler Lars Rohwer von hilfreichen Entwürfen sprach, sah SPD-Verhandlerin Nina Scheer an mancher Stelle einen Bruch des Koalitionsvertrags.

Dabei waren die beiden Energiepolitiker an einem entscheidenden Punkt einer Meinung. Sie lobten das Konzept der sogenannten systemdienlichen Anschlussleistung. Gemeint sind Einspeise-Einschränkungen für erneuerbare Energien, um das Stromnetz zu entlasten und die Netzkosten zu senken.

"Ich sehe die systemdienliche Netzanschlussleistung ausdrücklich positiv", sagte Rohwer. "Ich kann mir vorstellen, diese noch weiterzuentwickeln." Und auch Scheer fand, dass die systemdienliche Anschlussleistung in die richtige Richtung gehe. Das Konzept reize die Integration von Speichern und Flexibilitäten an.

Nina Scheer ist energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.Bild: © Scheer

Die systemdienliche Anschlussleistung geht in die richtige Richtung, weil das Konzept die Integration von Speichern und Flexibilitäten anreizt.

Nina Scheer

Energiepolitische Sprecherin, SPD-Bundestagsfraktion

Alternative zum Redispatchvorbehalt

Die systemdienliche Anschlussleistung geht auf ein Konzept des Aachener Analysehauses BET Consulting zurück. Das Beratungsunternehmen veröffentlichte das Konzept im Frühjahr 2026 als "Diskussionsbeitrag" zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns.

Da tobte bereits der Streit um ein anderes, deutlich schärferes Steuerungsinstrument, den Redispatchvorbehalt. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte diesen im Netzpaket verankern. Demnach sollten Netzbetreiber mit stark überlasteten Netzen die Möglichkeit erhalten, für bis zu zehn Jahre kapazitätslimitierte Gebiete auszuweisen und den Zugang neuer Erzeugungsanlagen erheblich einzuschränken. Abgeregelte Mengen sollten gar nicht mehr vergütet werden.

Weite Teile der Energiebranche distanzierten sich von diesem Vorschlag. Sie fürchteten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien so zum Erliegen kommen würde. Auch Bundesumweltminister Carsten Schneider von der SPD stellte sich dagegen.

Systemdienliche Anschlussleistung im Regierungsentwurf

Während das Wirtschaftsministerium in den regierungsinternen Verhandlungen weiter am Redispatchvorbehalt festhielt, erwärmte sich das Umweltministerium für die systemdienliche Anschlussleistung. Am Ende stand ein Kompromiss: Der Redispatchvorbehalt blieb im Netzpaket, wurde allerdings abgeschwächt. Zugleich wanderte die systemdienliche Anschlussleistung ins Gesetz.

Die große Frage ist nun: Wie stark stehen die Unionsverhandler hinter dem abgeschwächten Redispatchvorbehalt? CDU-Politiker Rohwer zog zumindest keine rote Linie. "Das müssen wir in den Verhandlungen miteinander besprechen", sagte er. "Ich bitte um Verständnis, dass ich aktuell dazu nicht mehr sagen kann."

Fällt der Redispatchvorbehalt, könnte der Weg frei sein für eine Weiterentwicklung der systemdienlichen Anschlussleistung. Möglicherweise tut sich hier der Königsweg zum schwarz-roten Kompromiss beim Netzpaket auf.

BET-Politikleiter sieht bei zwei Punkten Nachbesserungsbedarf

Ralph Kremp ist Leiter Energiepolitik und Systemanalyse bei BET Consulting und einer der Architekten der systemdienlichen Anschlussleistung. Er freute sich, als sein Vorschlag ins Netzpaket aufgenommen wurde. Allerdings sieht auch er noch an zwei Punkten Nachbesserungsbedarf.

Punkt eins: Aus Kremps Sicht sollten alle Netzbetreiber dazu verpflichtet werden, die vorgesehenen Spitzenkappungen für Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in ihrer Netzplanung verbindlich zu berücksichtigen. Er empfiehlt deshalb eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes, konkret des Paragrafen 11, Absatz 2.

Ralph Kremp BETBild: © BET Consulting

Wir werden weiterhin Netzausbau benötigen. Wir können aber den Umfang des Ausbaus deutlich reduzieren.

Ralph Kremp

BET Consulting

"Dann müssten die Netze nicht mehr so ausgebaut werden, dass sie auch noch die letzte erzeugte Kilowattstunde aufnehmen können", erläuterte Kremp. "Wir werden weiterhin Netzausbau benötigen. Wir können aber den Umfang des Ausbaus deutlich reduzieren." Das senke Systemkosten und solle daher angestrebt werden. "Diesbezüglich lässt der nun vorliegende Entwurf noch deutliche Potenziale offen."

Punkt zwei: Kremp erhofft sich auch insbesondere bei der Abregelung neuer Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen Korrekturen. Nach aktuellem Netzpaket-Entwurf kann die Wirkleistung der Anlagen als statische Grenze gekappt werden. Keine Rolle spielt, ob in dem betroffenen Netzabschnitt zum Zeitpunkt der Einspeisung tatsächlich ein Engpass vorliegt oder nicht.

Der Berater empfiehlt eine dynamische Regelung, bei der Wind- und Photovoltaik-Strom nur dann abgeregelt werden, wenn ein tatsächlicher Netzengpass vorliegt. "In Zeiten, in denen noch Platz im Netz ist, spricht nichts gegen eine Einspeisung".

Im Ergebnis mache das nicht nur Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver, sondern entschärfe auch den Streit um entschädigungslose Abregelungen, sagte Kremp. "Das müsste man dann nicht ganz so emotional diskutieren."

Juristische Ausformulierung als Herausforderung

CDU-Verhandler Rohwer zeigte sich bereits offen für eine Anpassung der systemdienlichen Anschlussleistung. "Beispielsweise könnte man zwischen Netzgebieten unterscheiden", erklärte er. "Ist in einem Netzgebiet noch viel Luft für erneuerbare Energien, weil der Netzausbau gut vorangekommen ist, wären andere Vorgaben vorstellbar als in Netzgebieten, wo der Netzausbau noch nicht so weit ist."

Entscheidend sei, das juristisch schlüssig hinzubekommen, sagte er. "Das ist noch eine Herausforderung." In der Praxis wäre hier wieder das Wirtschaftsministerium am Zug, das eine politische Einigung in Paragrafen gießen müsste.

Während das Haus beim Redispatchvorbehalt auf einen ausgearbeiteten und hausintern geprüften Vorschlag zurückgreifen kann, würde bei einer ausgebauten systemdienlichen Anschlussleistung wohl noch Arbeit auf die Juristen im Ministerium zukommen. Viel Zeit bliebe nicht. Rohwer will das Netzpaket bereits Mitte Oktober abschließen.

Eine Dynamisierung der systemdienlichen Anschlussleistung würde zudem für Netzbetreiber deutlich höhere Anforderungen bedeuten, denn sie müssten dies operativ umsetzen. Das sei ihm bewusst, sagte BET-Berater Kremp.

Eventuell könne hier auch über eine zweistufige Einführung oder eine entsprechende Übergangsregelung nachgedacht werden. "Wichtig wäre jedoch, dass die technischen und operativen Voraussetzungen für eine dynamische Steuerung konsequent geschaffen werden."

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