Wer bekommt den nächsten Netzanschluss – und wer muss warten? In der Anhörung zum Netzanschlusspaket am 7. Oktober im Wirtschaftsausschuss des Bundestages forderten Sachverständige klare Regeln für die Vergabe knapper Kapazität. Der Verband kommunaler Unternehmen will die örtliche Daseinsvorsorge vorrangig berücksichtigen. Der Industrieverband verlangt gesicherte Kapazität für industrielle Transformationsprojekte. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind noch nicht beschlossen.
Kai Roger Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), verlangt etwa Vorrang für die örtliche Daseinsvorsorge, darunter Wärmepumpen und Elektromobilität. Auch Bedarfe benachbarter und nachgelagerter Verteilnetze müssten vor ortsflexiblen Anlagen berücksichtigt werden. Als Beispiele nennt er Rechenzentren und Batteriespeicher.
Industrie verlangt gesicherte Kapazität
Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), fordert reservierte Kapazität für nachweislich standortgebundene industrielle Transformationsprojekte. Ihr Umfang müsse sich an Industriestruktur, Netzsituation und erwarteten Anfragen orientieren. Eine allgemeine Berücksichtigung der Standortgebundenheit reicht ihm nicht: Das Gesetz müsse industrielle Projekte ausdrücklich nennen.
Den Andrang verdeutlicht Andreas Bublitz, Leiter Netzzugang und Netzkunden beim Stuttgarter Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW. Er spricht für die vier Übertragungsnetzbetreiber, die in ihrer Stellungnahme zugesagte Batterieanschlüsse auf 71,8 Gigawatt (GW) beziffern. Hinzu kämen mindestens rund 30 GW auf Verteilnetzebene. Das sind Zusagen, keine installierten Speicher. Bublitz verlangt politische Leitplanken: Netzbetreiber könnten industrie- und energiepolitische Prioritäten nicht selbst festlegen.
Wer darf die Reihenfolge bestimmen?
Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, hält dagegen: Die Reihenfolge nach Antragseingang sei grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben; als Ausnahme nennt er die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung. Sachliche, diskriminierungsfreie Kriterien seien bereits möglich. Der Gesetzgeber könne Netzbetreibern nicht jedes Entscheidungsrisiko abnehmen. Bublitz stimmt dem Grundsatz zu, unterscheidet aber objektive Auswahl von politischen Zielsetzungen.
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Johanna Friebel, Referatsleiterin beim Deutschen Landkreistag, fordert für die kommunalen Spitzenverbände verbindliche Planungskriterien auf beiden Netzebenen. Bauleit- und Raumordnungspläne sowie regionale Infrastrukturkonzepte sollen bei der Vergabe zählen. "Das Problem liegt damit in der doppelten Unverbindlichkeit", kritisieren die Verbände in ihrer Stellungnahme: Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber dürften priorisieren, müssten es aber nicht. Eine Pflicht soll kommunale Planungen absichern.
Der Anschluss löst nicht den Engpass
Der geplante Redispatch-Vorbehalt entzweit die Sachverständigen. Redispatch bezeichnet Eingriffe in Erzeugung oder Einspeisung, um Netzengpässe entgegen zu wirken. Für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen in besonders belasteten Netzgebieten sieht der bisherige Entwurf einen begrenzten Entschädigungsverzicht bei Abregelung vor. Lobo unterstützt den Kompromiss. Der VKU verlangt aber eine verpflichtende Unterscheidung nach Erzeugungstechnologien und eine Begrenzung unvergüteter Eingriffe.
Christine Falken-Großer, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), und Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbandes Windenergie, lehnen den Vorbehalt ab. Sie warnen vor unsicheren Erlösen und erschwerter Finanzierung. Müller sieht unionsrechtliche Probleme, hält Korrekturen aber für möglich. Lobo vertraue auf die Prüfung der Bundesregierung, erwartet jedoch Gerichtsverfahren. Es stehen sich Rechtsbewertungen gegenüber, keine Gerichtsurteile.
Weniger Einspeisespitzen, mehr Nutzung vor Ort
Müller sieht im Vorbehalt vor allem eine Verwaltung des Mangels. Eine Begrenzung von Einspeisespitzen könne dagegen helfen, das Netz nicht für die letzte Erzeugungsspitze auszulegen. Überschüssiger Strom sollte gespeichert oder vor Ort genutzt werden können. Bei freier Netzkapazität müsse zusätzliche Einspeisung möglich bleiben – ohne zusätzliche Förderung oder Ausbaupflicht für diese Mehrleistung. Heidebroek fordert Übergangsschutz für genehmigte, bezuschlagte oder finanzierte Projekte.
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Bernhard Strohmayer, Leiter Erneuerbare Energien beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), fordert einen gesetzlichen Rahmen für flexible Netznutzung statt einzelner Vertragsverhandlungen. Lobo hält lokal anpassbare Musterverträge für hilfreich, nicht aber für einen Ersatz des Vorbehalts. Für Seyfert sind flexible Anschlüsse keine zentrale Industrielösung. Er warnt zudem vor der Rückholung ungenutzter Kapazität nach fünf Jahren: Industrieprojekte könnten längere Genehmigungs- und Anlaufzeiten benötigen.
Mehr Anschlüsse brauchen mehr als neue Regeln
Bublitz fordert die gemeinsame Nutzung von Schaltfeldern, die Anlagen mit einem Umspannwerk verbinden. Mehrere Projekte könnten sich Infrastruktur teilen; dafür brauche es Rechtssicherheit. Zudem verlangt er vorbereitete Anschlusszonen und die regulatorische Anerkennung vorausschauender Investitionen. Strohmayer fordert Transparenz über freie und reservierte Kapazitäten. Neben der Anschlussvergabe steht damit auch die bessere Nutzung vorhandener Netze zur Debatte.
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Lobo verlangt schnellere Genehmigungen und ein Paket für die Verteilnetze. Seine Aussicht, Netze innerhalb von sechs Jahren bereitzustellen, knüpft er an drastisch beschleunigte Verfahren. Friebel bekräftigt zum Abschluss die Forderung nach verbindlicher Berücksichtigung kommunaler Planungen. Für die weitere Beratung bleibt die Frage: Wie lassen sich Daseinsvorsorge, industrielle Transformation und erneuerbare Energien berücksichtigen, ohne die fehlende Kapazität nur neu zu verteilen?