Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Bild: © Rainer Sturm/Pixelio

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat aus diesem Grund am Dienstag einen Flächennutzungsplan der Stadt Wünnenberg wegen "durchgreifender Mängel" für ungültig erklärt (Az.: 2 D 95/15.NE). Die Stadt im Kreis Padeborn hatte Bereiche wie Waldgebiete für Windräder bewusst ausgeschlossen. "Hier fehlte aber die Begründung", kritisierte der 2. Senat des OVG, der keine Revision zuließ. Dagegen kann die Stadt Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Geklagt hatten zwei Anbieter von Windenergie-Anlagen und ein Landbesitzer, der seine Fläche für die Windkraft verpachten wollte.

Der Bau von Windparks beschäftigt zunehmend die Gerichte. 2017 gab es am OVG einen Rekordstand bei Verfahren um die Genehmigung von Windkraftanlagen. Ihre Zahl stieg um knapp 70 Prozent auf 73. Meistens klagen Anwohner gegen Lärm- und Schlagschatten-Belastung durch die Anlagen oder weil die Windräder zu nah an der Wohnbebauung stehen. (hil/dpa)

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