Strom

Thüringen beschließt rechtliche Schritte gegen Suedlink

Nachdem die Bundesnetzagentur den Vorschlag der Landesregierung zu einer alternativen Trassenführung abgelehnt hat, will man in Erfurt „rechtliches Neuland“ betreten.
13.09.2018

Die Landesregierung in Erfurt argumentiert, dass nach dem Gebot der Geradlinigkeit das geplante Erdkabel von SuedLink nicht durch Thüringen verlaufen darf.

Das Kabinett habe sich nun auf die frühzeitige Einleitung rechtlicher Maßnahmen gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur zum geplanten Thüringen-Korridor der SuedLink-Stromleitung verständigt, teilte Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller (Die Linke), in Erfurt mit. "Wir betreten damit rechtliches Neuland, indem wir bereits vor dem Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses rechtliche Schritte einleiten", erklärte die Ministerin weiter.

Die Landesregierung argumentiert, dass nach dem Gebot der Geradlinigkeit das geplante Erdkabel von SuedLink nicht durch Thüringen verlaufen dürfe. Der von der Bundesnetzagentur vorgesehene Trassenkorridorverlauf führe zu einer "unverhältnismäßigen Belastung der Thüringer Kultur- und Naturlandschaft". Das von Thüringen in das Verfahren eingebrachte Trassenkorridornetz entlang der Luftlinie müsse im Verfahren verbleiben, um fehlerhafte Vorfestlegungen zu vermeiden. Es gelte Verfahrensfehler im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes frühzeitig geltend zu machen.

Tennet und TransnetBW für Verlauf durch Thüringen

Ende Januar hatte die Bonner Regulierungsbehörde entschieden, dass der Thüringer Vorschlag einer alternativen Trassenführung von SuedLink im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt wird. Daraufhin hatte das Kabinett in Erfurt ein alternatives Korridornetz entlang der Luftlinie des SuedLink-Vorhabens Nr. 3 Brunsbüttel – Großgartach außerhalb Thüringens vorgeschlagen.

Nach den Planungen der Übertragungsnetzbetreiber Tennet und TransnetBW soll der SuedLink-Trassenkorridor durch Thüringen verlaufen. Der SuedLink würde aus den beiden Verbindungen Wilster in Schleswig-Holstein nach Großgartach in Baden-Württemberg sowie Brunsbüttel, ebenfalls Schleswig-Holstein, nach Grafenrheinfeld in Bayern bestehen. (hil)