Strom

Trianel startet Mini-PPAs für PV-Anlagen

Das neue Angebot ermöglicht höhere Renditen für Erneuerbare durch Integration in die Terminmärkte. Von der Dienstleistung sollen vor allem Alt-Anlagen profitieren.
08.03.2022

Seit November 2021 bietet Trianel sogenannte Mini-PPAs für Wind-, Wasser- und Biogasanlagen an. Ab dem zweiten Quartal 2022 wird dieses Angebot auf PV-Anlagen ausgeweitet.

Die Stadtwerkekooperation Trianel bietet ab dem zweiten Quartal auch für PV-Anlagen spezielle Stromlieferverträge, sogenannte Mini-PPAs, an und ermöglicht so eine Teilnahme an den Terminmärkten. Anlagenbetreiber könnten ihre erzeugten Strommengen so für einen bestimmten Zeitraum für einen Festpreis vermarkten und sich Preise oberhalb der Mindestvergütung im EEG-Marktprämienmodell sichern, erklärt Bastian Wurm, Leiter Direktvermarktung bei Trianel.

Das Unternehmen offeriert in den Bereichen Wind-, Wasser- und Biogasanlagen bereits seit einigen Monaten Mini-PPAs und weitet diese Dienstleistung nun aus.
 

Laufzeiten liegen aktuell bei drei bis sechs Monaten

Seit November 2021 hat Trianel bereits 350 MW installierte Leistung in die kurzfristige Festpreisvergütung übernommen. „Unsere ersten Erfahrungen haben wir mit Windkraft, Biomethan und Biogas gesammelt und hier sehr gute Ergebnisse für unsere Kunden erzielt“, so Bastian Wurm weiter. Die Laufzeiten der Mini-PPAs werden gemeinsam mit den Kunden erarbeitet und belaufen sich laut Pressemitteilung rollierend auf drei bis sechs Monate.

Mit Blick auf die Möglichkeiten von Mini-PPAs für PV-Anlagen kann sich Trianel auch längere Laufzeiten von bis 12 Monaten vorstellen. „Die Festpreise ergänzen die Direktvermarktung und sichern die Erlöse über die Terminmärkte ab. Damit profitieren unsere Kunden zum einen von den höheren Preisen an den Terminmärkten und sichern sich gleichzeitig gegen Preisrückgänge ab, erläutert Lena Abt, Originator bei Trianel.

Der Wechsel zwischen einem Festpreismodell über Mini-PPAs und dem Marktprämienmodell sei für Kunden ohne Aufwand über die bestehenden Verträge möglich. Auch Redispatch-Mengen könnten über das Festpreis-Modell der Trianel berücksichtigt und vergütet werden. Interessant sei dieses Modell insbesondere auch für Altanlagen, die bereits aus der EEG-Vergütung herausgefallen seien, heißt es weiter. (hoe)