Blick auf den Bürgerwindpark Schönberg in Mecklenburg-Vorpommern.

Blick auf den Bürgerwindpark Schönberg in Mecklenburg-Vorpommern.

Bild: © Marcus Biermann/Stadtwerke Dessau

Um das sogenannte "Energy Sharing" in Deutschland anzureizen, schlagen mehrere Branchenakteure und Verbände ein neues, gesetzliches Fördermodell vor. Eine Prämie in Höhe von 2,8 Cent pro kWh für Windenergieanlagen beziehungsweise 4,9 Cent für Solaranlagen soll energiewirtschaftliche Aufwände ausgleichen und Verbraucher dazu ermutigen, an Energy-Sharing-Gemeinschaften zu partizipieren. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und die Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy haben das Analyseinstitut Energy Brainpool beauftragt, für die Ausgestaltung einer solchen Prämie erstmals eine umfassende Datengrundlage zu schaffen.

"Die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus Wind und Sonne zum vergünstigten Preis entlastet nicht nur die Haushalte und fördert mehr Investitionen in Erneuerbare, sondern schafft darüber hinaus auch einen Anreiz, den Verbrauch an das Stromangebot der eigenen Anlagen anzupassen", sagt Ariane August, Referentin für Energiepolitik bei Green Planet Energy. "Das hätte verschiedene positive Effekte, allen voran die Entlastung der Netze."

Radius von 50 Kilometer

Energy Sharing sei ein gutes Instrument, um mehr Menschen am Zubau von Erneuerbaren zu beteiligen und durch günstigere Stromtarife auch die Akzeptanz zu erhöhen, ergänzt Malte Zieher, geschäftsführender Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie.

Bei dem vorgestellten Konzept, das unter anderem vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) unterstützt wird, handelt es sich um ein Prämien-Modell, das auf Regionalität beruht: Innerhalb eines Postleitzahlen-Radius von 50 Kilometern sollen Mitglieder einer Bürgerenergiegesellschaft (BEG) den Ökostrom aus gemeinsamen Anlagen viertelstundenscharf bilanziert verbrauchen dürfen.

Mehrkosten durch Förderung ausgleichen

Bislang gibt es in Deutschland noch keinen Regulierungsrahmen, mit dessen Hilfe solche Gemeinschaften ihr Recht auf ein Teilen des Stroms wirtschaftlich attraktiv ausüben könnten. Die gemeinschaftliche Nutzung des eigenen Ökostroms bedeutet bislang einen finanziellen Mehraufwand, etwa durch die Viertelstunden-Bilanzierung und die Beschaffung des Reststroms.

Die Mehrkosten sollen dabei durch eine staatliche Förder-Prämie ausgeglichen werden. Wie diese berechnet werden kann, soll die Studie von Energy Brainpool zeigen. Dafür hat das Institut die Höhe der Prämie für Wind- und Solaranlagen auf Basis von Kosten ermittelt. Darüber hinaus sei auch eine Anreizkomponente enthalten, damit Haushaltskunden aus ihrem bestehenden Stromtarif in ein Energy Sharing-Modell wechseln und ihre Stromverbräuche mit der gemeinschaftlichen Erzeugung in Einklang bringen können.

Gesetz gefordert

"Das Bundeswirtschaftsministerium sollte nun ein Gesetz für Energy Sharing vorlegen", fordert Malte Zieher. "Der regulatorische Rahmen muss jetzt geschaffen werden, damit Mitglieder von bestehenden und neuen Bürgerenergiegesellschaften wirtschaftlich den gemeinsam erzeugten Strom nutzen können." Dazu brauchen es unter Berücksichtigung der Mehrkosten einen Anreiz in Form einer Förderprämie. (jk)

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