Durch das Leistungsverweigerungsrecht müssen Energieversorger mit ausbleibenden Zahlungen rechnen.

Durch das Leistungsverweigerungsrecht müssen Energieversorger mit ausbleibenden Zahlungen rechnen.

Bild: © Zerbor/AdobeStock

Wegen hoher Mahnkosten bei offenen Stromrechnungen hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sechs Anbieter abgemahnt. Diese hätten den Kunden für eine Mahnung 4,85 Euro bis 6 Euro in Rechnung gestellt, teilte die Beratungsstelle in Mainz mit. Alle sechs Unternehmen hätten eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Namen teilte die Beratungsstelle nicht mit.

"Bereits im Sommer letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Mahnpauschale in Stromversorgungsverträgen nur so hoch sein darf wie die daraus entstehenden Kosten", sagte Jenny Häußer von der Verbraucherzentrale einer Mitteilung zufolge.

Welcher Betrag zulässig ist

Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach und fordert der Stromversorger erneut die Zahlung, werden die Kosten dafür meist dem Kunden berechnet. "Eingefordert werden dürfen jedoch nur die Kosten für Material und Porto", teilte die Verbraucherzentrale mit. Personalkosten müsse der Stromanbieter tragen. Zulässig sei demnach ein Betrag zwischen einem und zwei Euro.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hatte im April die Mahnkostenpauschalen von rheinland-pfälzischen Stromversorgern geprüft. Nur bei 14 von 57 Versorgern im Land konnten demnach die Vertragsbedingungen auf der jeweiligen Internetseite gefunden werden. (agr/dpa)

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