„Kein Verteilnetzbetreiber spricht davon, dass es zu einer Atomisierung des Systems kommt oder zur Autarkie. Doch geht es uns um Optimierungen des gesetzlichen Rahmens, damit auch Verteilnetzbetreiber mithelfen können, ihren Beitrag zur Systemstabilität zu leisten“. Dies unterstrich Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) am Dienstag anlässlich der Vorstellung einer neuen Studie „Verteilnetzbetreiber 2030“ von Becker Büttner Held (BBH) in Berlin. 200 Verteilnetzbetreiber (VNBs) wurden hierzu in den vergangenen Monaten befragt.
Zentrale Schlussfolgerungen der Studie sind:
- VNBs brauchen für die Erfüllung ihrer Aufgaben angemessene Werkzeuge und Daten (entsprechend zu Übertragungsnetzbetreibern)
- VNBs geben ihre Daten an Dritte und Schnittstellen weiter, soweit notwendig.
- Die Netzentgeltsystematik darf keine Anreize setzen, die langfristig zukunftsschädlich sind.
- Unbundling-Vorgaben sollten nicht innovationsfeindlich sein.
- Verteilnetzbetreiber müssen die freie Wahl der Mittel behalten: Kooperationen & Co. dürfen nicht schlechter gestellt werden.
VNBs marktbasierten Zugriff auf abschaltbare Lasten ermöglichen
„Beispielsweise muss es darum gehen, den gesetzlichen Rahmen um zu- und abschaltbare Lasten für VNBs zu erweitern“, so Andreas Lied von Becker Büttner Held Consulting (BBHC). Denn derzeit haben die VNBs keine rechtlichen Möglichkeiten zum Abschluss von marktbasierten Abschaltvereinbarungen mit Erzeugungsanlagen oder Lasten. Dies ist gesetzlich primär nur für Übertragungsnetzbetreiber (ÜNBs) vorgesehen. Immer wichtiger wird dies für Power-to-x-Technologien, denn die Umsetzung der Sektorenkopplung Wärme findet im Wesentlichen im regionalen Umfeld statt.
Entsprechend sollten auch die Unbundling-Vorgaben zur Flexibilisierung und Verringerung des Netzausbaus angepasst werden, so eine weitere Forderung der Studie. Gestärkt werden muss auch die Koordination von VNBs und ÜNBs, um künftig Netzengpässen im Verteilnetz entgegenzuwirken und Systemdienstleistungen auch verstärkt im Verteilnetz bereitzustellen. Voraussetzung für das regionale Flexibilitätsmanagement und den intelligenten Netzausbau ist allerdings, dass auch die VNBs Daten in hoher zeitlicher und räumlicher Auflösung erhalten.
Goldene Brücke: Kooperation auch bei Flexibilitätsplattformen
„Ich kann die Thesen und Forderungen der Studie soweit grundsätzlich alle akzeptieren“, sagte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Wobei er dann im Nachklapp unterstrich, dass der geltende Ordnungsrahmen die Messlatte hierfür sei und es nicht darum gehen könne, das Unbundling aufzuweichen. „Ich war sehr überrascht in der Studie zu lesen, dass das Gesamtsystem wieder in einzelne Zellen verlegt werden soll“, sagte dagegen Rainer Pflaum, Geschäftsführer der Transnet BW. Zwar müsste künftig ein Großteil der Flexibilität, die derzeit aus konventionellen Großkraftwerken komme, künftig von den Erneuerbaren-Energien-Anlagen, die vor allem an die Verteilnetze angeschlossen sind, bereitgestellt werden. Doch diese Flexibilität müsse auch großräumig eingesetzt werden, hierfür sei eine starke Rolle der ÜNBs unverzichtbar, Autarkiebestrebungen seien kontraproduktiv, so Pflaum.
Neben Wübbels wies auch Olaf Schneider, Geschäftsführer der EVH aus Halle daraufhin, dass es nicht um vollständige regionale Energieautarkie gehe, sondern um eine Stärkung der VNBs und der regionalen Ebene bei einer systemdienlichen Flexibilisierung und Sektorenkopplung vor Ort. Eine Brücke baute Pflaum dann mit dem Verweis auf sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten zwischen ÜNBs und VNBs bei dem Aufbau und dem Betrieb von Flexibilitätsplattformen. Entsprechende Vorbereitungen liefen derzeit in Baden-Württemberg schon an. (hcn)