Strom

Wichtige Etappe im Genehmigungsprozess "Netzverstärkung Badische Rheinschiene" erreicht

TransnetBW hat für eines seiner größten Energiewende-Projekte den ersten Planfeststellungsbeschluss erhalten.
28.11.2021

„Jede Langstrecke besteht aus Etappen“, erklärte Andreas Schuster, Großprojektleiter bei TransnetBW. „Wir haben mit dem ersten Planfeststellungsbeschluss für den Teilabschnitt B1 eine wichtige Etappe des Genehmigungsprozesses erreicht.“

 

Das Regierungspräsidium Freiburg erteilte den Bescheid für den 23 km langen Abschnitt der Stromtrasse zwischen der nördlichen Grenze des Regierungsbezirks Freiburg bei Sasbach und dem Umspannwerk Weier. Die Unterlagen liegen ab Dienstag, 30. November 2021, in den betroffenen Gemeinden aus. Die zuständige Behörde hat mit dem Genehmigungsabschnitt B1 den ersten von insgesamt vier Teilabschnitten der rund 120 Kilometer langen Stromtrasse genehmigt.

"Die Netzverstärkung Badische Rheinschiene ist nicht nur für den badischen Raum, sondern auch für den innerdeutschen Stromtransit und das europäische Stromnetz von zentraler Bedeutung“, so Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung von TransnetBW. „Mit dem erweiterten Übertragungsnetz sichern wir die Stromversorgung für das 21. Jahrhundert.“

Ersatzneubau in bestehender Trasse

TransnetBW macht im Rahmen der Netzverstärkung Badische Rheinschiene (NBR) eine bereits vorhandene 220-Kilovolt-Stromtrasse zwischen Daxlanden bei Karlsruhe und Eichstetten bei Freiburg fit für die Zukunft. Dafür wird die Spannungsebene auf 380 Kilovolt angehoben, wodurch auch die Übertragungskapazität steigt. Größtenteils handelt es sich um einen Ersatzneubau in bestehender Trasse. Die umfangreichen Maßnahmen umfassen zudem die Anpassung der anliegenden Umspannwerke. Aufgrund seiner Größe und Vielzahl an Abhängigkeiten gilt das Projekt als besonders komplex.
 
NBR ist als Maßnahme P49 im nationalen Netzentwicklungsplan Strom enthalten und Teil des Bundesbedarfsplans (BBPlG Vorhaben Nr. 21). TransnetBW startete mit den ersten Projektarbeiten bereits 2015. Seitdem sind die Anforderungen an die Genehmigungsunterlagen ständig gestiegen, beispielsweise bei Fragen des Artenschutzes, der Emissionsminderung und des Wasserrechtes. (sg)