Im Jahr 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit dem Ziel verabschiedet, die Entwicklung von Stromerzeugungstechnologien aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik zu fördern, Energieimporte zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben. Besitzern von Solaranlagen wurde eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz zugesichert. Anfang 2021 laufen nun die ersten EEG-Vergütungen aus.
Im Rahmen des Sinteg Projekts "C/sells" ruft das Fraunhofer-Institut die Besitzer von älteren PV-Anlagen auf, an einer Befragung zu Betriebsoptionen nach dem EEG teilzunehmen. Die Umfrage wendet sich vor allem an jene Betreiber, deren PV-Anlagen bis 2025 aus der EEG-Förderung fallen und die nun vor der Frage stehen, wie sie ihre Anlage zukünftig wirtschafltich betreiben.
Viele sind nach Ablauf der EEG-Förderung verunsichert
Das Fraunhofer-Institut untersucht die künftigen Betriebsformen für solche Alt-Anlagen. Dabei geht es den Forschenden auch um die Frage, inwieweit die Anlagen weiter einen Beitrag zu Energiewende leisten können: "Viele Betreiber alter PV-Anlagen sind verunsichert darüber, wie sie nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Förderung mit ihrer Anlage verfahren sollen. Dabei könnten Haushalte mit PV-Anlagen vor dem Hintergrund flukturierender Stromeinspeisung aus Solar- und Windanlagen sogar einen Beitrag zur Netzstabilität und damit zur Versorgungssicherheit leisten", so Sebastian Gölz, Teilprojektleiter des C/sells-Projekt.
Im Wesentlichen stehen den Besitzern alter Solar-Anlagen fünf Optionen offen:
- Weiterbretrieb der Anlage mit Speicher.
- Vermarktung des PV-Stroms über Drittanbieter oder eine Plattform.
- Volleinspeisung: Falls nichts aktiv unternommen wird, wird der erzeugte Strom weiter ins Netz eingespeist.
- Verpachtung der Anlage.
- Abbau der Solaranlage.
Die Wissenschaftler des Fraunhofer ISE kooperieren dabei mit den Verteilnetzbetreibern Netze BW, Energienetz Mitte und der MVV Energie. (bh)
