Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Die Nutzung der Windkraft im Wald kann lohnenswert sein.

Bild: © Rainer Sturm/Pixelio

Die Energie Baden-Württemberg (EnBW), die Stadtwerke Schwäbisch Hall, der Bürgerwindpark Hohenlohe und die Fürstliche Forstverwaltung Hohenlohe-Waldenburg haben beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gemeinsam Klage eingereicht. Mit einem Normenkontrollantrag wollen sie die Rechtmäßigkeit der sechsten Fortschreibung Windkraft im Flächennutzungsplan (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbandes Hohenloher Ebene (GVV) prüfen lassen. Das bestätigte der Projektleiter der Stadtwerke, Steffen Hofmann auf Anfrage der ZfK. Parallel klagt auch die Wiesbadener Projektentwicklungsfirma Abo Wind gegen den Flächennutzungsplan der GVV.

Mehrere Projekte in der Region geplant

Konkret hatten die Projektierer geplant, mehrere Windkraftanlagen in der Hohenloher Ebene zu errichten. So hatten die Stadtwerke sechs Anlagen, Abo Wind zwei und auch die EnBW weitere Windräder bauen wollen. In dem vor kurzem genehmigten FNP wurde nun eine 80 Hektar große Windkraftzone ausgeschrieben, die die geplanten Anlagen fast zur Gänze ausschließt. Lediglich eine der geplanten sechs Anlagen der Stadtwerke, läge in dem Bereich, so Projektleiter Hofmann.

Gerne hätten die Energieversorger ihre Baupläne auf die Konzentrationszone verschoben, die nun ausgeschrieben wurde. Doch diese eigne sich schlicht nicht für den Bau der Windräder. Das hätte topographische Gründe, da die Fläche in einer Senke liege mit einem Gefälle von rund sieben bis acht Prozent, berichtet Hofmann. Auch der Eingriff in die Natur würde in der Zone deutlich größer sein, da sich dort mit schmalen Waldstraßen nur schwer Projekte realisieren ließen, so Hofmann weiter.

Stadtwerke sehen Erfolgschancen der Klage

Die Kläger um die Stadtwerke Schwäbisch-Hall bezweifeln die Rechtmäßigkeit des FNP. Laut Hofmann sei der Nutzungsplan eine Verhinderungsplanung gewesen. Vorschläge von Seiten der Projektierer wären nicht berücksichtigt worden und auch die Tatsache, dass sich die Fläche nicht für den Windanlagenbau eigne, wäre nicht betrachtet worden, so Hofmann.

Der Windenergieerlass Baden-Württemberg von 2012, schreibt aber vor, dass die Flächennutzungspläne „der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum“ schaffen müssen. In der Konzentrationszone ließen sich aber nur höchstens zwei Anlagen realisieren, so Hofmann. Nun liegt es beim Mannheimer Gericht zu entscheiden, ob der FNP für die Hohenloher Ebene rechtmäßig ist oder nicht. (pm)

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