Zweiter Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2030

Im zweiten Entwurf des NEP 2030 zeigt sich ein erheblicher Bedarf an Blindleistungskompensationsanlagen.
Die öffentliche Konsultation zum ersten Entwurf des NEP fand vom 4. Februar bis 4. März statt. Die Anregungen dazu flossen in den zweiten Entwurf ein, den die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgelegt haben. Insgesamt gingen 906 Stellungnahmen zum Onshore- und Offshore(O)-Teil ein. Im Vergleich dazu sind 2017 zum NEP und O-NEP 2030 insgesamt 2133 Stellungnahmen eingegangen.
Investitionskosten NEP 2030
Gegenüber dem ersten Entwurf, der für das Szenario B 2030 Investitionskosten in Höhe von 52 Mrd. für die Zubau-Maßnahmen für Netze ausgewiesen hat, erhöhen sich die Kosten für die Onshore-Maßnahmen m zweiten Entwurf auf 61 Mrd. Euro. Einen wesentlichen Anteil an dieser Steigerung hat die Berücksichtigung der Kosten für den umfangreichen Bedarf an Blindleistungskompensationsanlagen aus den Analysen zur Bewertung der Systemstabilität.
Hinzu kommen sogenannte horizontale Punktmaßnahmen – vor allem Schaltanlagen und Schaltfelder – im zweiten Entwurf sowie die Korrektur eines fehlerhaften Wertes bei einem HGÜ-Projekt im ersten Entwurf. Hinzu kommt eine Kosten- und Nutzenanalyse, die die ÜNB gemäß den Anforderungen der BNetzA insgesamt acht Interkonnektoren unterzogen haben.
Sensitivität „B 2035 – Kohleausstieg“
Für den zweiten Entwurf des NEP 2030 haben die ÜNB außerdem eine Sensitivität „B 2035 – Kohleausstieg“ berechnet. Damit stellen sie sicher, dass die für 2030 sowie für das Szenario B 2035 identifizierten Netzentwicklungsmaßnahmen auch im Fall eines kompletten Kohleausstiegs gemäß der Prüfempfehlung der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB-Kommission) erforderlich sind. Das Ergebnis der Netzanalysen zeigt, dass der für das Szenario B 2035 identifizierte überregionale Netzausbaubedarf sich weiter als notwendig erweist.
Um- und Ausbaubedarf des Strom-Höchstspannungsnetzes
Die Ergebnisse der im zweiten Entwurf des NEP ergänzten Netzberechnungen für die Szenarien A und C stimmen weitgehend mit denen des Szenarios B für das Jahr 2030 überein. Über die Maßnahmen des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) und des Bundesbedarfsplans (BBP) hinaus sind im Szenario A rund 2750 km an Netzverstärkungen auf Bestandstrassen – wie Umbeseilung oder Stromkreisauflagen, Neubau einer leistungsfähigeren Leitung in bestehenden Trassen – für ein bedarfsgerechtes Netz nötig. Für Szenario B sind dies mit rund 2800 km geringfügig mehr. In beiden Szenarien sind darüber hinaus 1600 km an Neubau-Maßnahmen erforderlich.
Im Szenario C sind rund 3250 km an Netzverstärkungen und rund 1700 km an Netzausbaumaßnahmen über den Bundesbedarfsplan (BBP) hinaus erforderlich. Die Übertragungskapazität der Gleichstromverbindungen beträgt in allen Szenarien für 2030 insgesamt zwölf Gigawatt. Alle im BBP 2015 enthaltenen Maßnahmen sowie die zwischenzeitlich darüber hinaus von der BNetzA bestätigten Maßnahmen hätten sich im NEP 2030 als robust gegenüber den veränderten Rahmenbedingungen bewiesen.
Bewertung der Systemstabilität
Auf Grundlage des Szenario B 2035 haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP 2030 die Systemstabilität des Netzes einschließlich der vorgeschlagenen Netzmaßnahmen bewertet. Die Analysen zeigen demnach einen erheblichen Bedarf an Blindleistungskompensationsanlagen zur Deckung der stationären und regelbaren Bedarfe mit einer installierten Leistung von mindestens 38,1 – 74,3 Gvar (Gigavoltampere reaktiv). Es sei nicht auszuschließen, dass der tatsächlich notwendige Bedarf an Anlagen zur Blindleistungskompensation noch höher ausfallen könnte, so die vier ÜNB. Mehr dazu unter www.netzentwicklungsplan.de. (sg)