Wärme

Baden-Württemberg: Neues Kompetenzzentrum Wärmewende

Als neue, zentrale Anlaufstelle berät das Kompetenzzentrum Wärmewende der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg die Kommunen auch bei der Wärmeplanung.
09.07.2020

Baden-Württemberg verstärkt das kommunale Beratungsangebot für eine klimaschonende Wärmeversorgung.

Bis zum Jahr 2050 sollen alle Gebäude in Baden-Württemberg klimaneutral mit Wärme versorgt werden. Um Kommunen bei der dazu erforderlichen Planung und Realisierung besser unterstützen zu können, gründet die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) nun das neue Kompetenzzentrum Wärmewende, teilte die Agentur in einer Pressemitteilung mit.

In diesem bündelt die Landesenergieagentur die Expertise der bisherigen Kompetenzzentren Wärmenetze und Kraft-Wärme-Kopplung und erweitert diese um die Beratung zur Kommunalen Wärmeplanung. Derart neu aufgestellt, unterstütze die KEA-BW alle kommunalen Akteure, Verwaltungen, öffentliche Träger, Planer, Berater, Verbände, Ministerien sowie Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Wärmewende, teilte die Agentur  mit.

Erweitertes Beratungsangebot auch für Stadtwerke

"Mit dem neuen Kompetenzzentrum Wärmewende verstärken wir unser Angebot. So können wir neben der Beratung zur Kommunalen Wärmeplanung die stetig steigenden Anfragen von Kommunen und Stadtwerken zur Verknüpfung von Wärme und Strom und zu Wärmenetzen) umfassend bedienen", beschreibt Max Peters in der Pressemitteilung beispielhaft das Beratungsangebot der KEA-BW. Er betont: "Wir wollen die Anlaufstelle für die zur Wärmeplanung verpflichteten Kommunen in Baden-Württemberg sein – und darüber hinaus natürlich für alle Kommunen, die Wärmeplanung freiwillig betreiben wollen."

Der bisherige Leiter des Kompetenzzentrums Kraft-Wärme-Kopplung, Florian Anders, wird Peters‘ Stellvertreter. Helmut Böhnisch, der zwölf Jahre lang als Leiter des Kompetenzzentrums Wärmenetze agierte, tritt in den Ruhestand.

Geplanter Leitfaden Kommunale Wärmeplanung

Bis zum Herbst 2020 planen Peters und sein Team laut der Mitteilung, einen Leitfaden für die Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Im Oktober wird voraussichtlich die Novellierung des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Die verpflichtende Kommunale Wärmeplanung ist einer von acht Eckpunkten darin. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes werden die 103 größten Kommunen im Land zur Wärmeleitplanung verpflichtet. Alle anderen der insgesamt 1.100 Städte und Gemeinden sollen Fördermittel für eine Kommunale Wärmeleitplanung beantragen können. (hcn)