Wärme

Clearingstelle klärt Förderanspruch für iKWK

Besteht ein Förderanspruch, wenn die erneuerbare Wärme in den Rücklauf des Wärmenetzes eingespeist wird? Die Antwort der Clearingstelle fällt klar aus.
14.09.2022

Die innovative Kraft-Wärme-Kopplung hat hinsichtlich des Förderanspruchs eine klare Einschätzung der Clearingstelle bekommen.

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat einen neuen Hinweis beschlossen, der innovativen Kraft-Wärme-Kopplung-(iKWK)-Systemen zugute kommt: Der Förderanspruch für iKWK bestehe grundsätzlich auch, wenn die innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf des Wärmenetzes eingespeist werde. Insoweit sei es unerheblich, wenn das durch die innovative erneuerbare Wärme erwärmte Trägermedium durch die KWK-Anlage des innovativen KWK-Systems nacherwärmt werde, um das von den Verbrauchern abgenommene Temperaturniveau zu erreichen. Dies teilt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) mit. 

In dem Hinweis (2021/15-VII zum Thema "Förderung innovativer KWK-Systeme - Einspeisungsort der innovativen erneuerbaren Wärme im Wärmenetz") war zu klären, ob der Förderanspruch für innovative KWK-Systeme gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1, § 8b KWKG 2020 i.V.m. KWKAusV auch dann besteht, wenn die innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf des Wärmenetzes eingespeist wird.

Aus der Praxis heraus sinnvoll

B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl zeigt sich erfreut: „Die Möglichkeit der Rücklaufeinspeisung trägt unmittelbar zum Grundgedanken von innovativen KWK-Systemen als Systeme mit hohen Anteilen von Wärme aus erneuerbaren Energien bei, wie sie im KWKG genannt sind. Die Möglichkeit der Rücklaufeinspeisung adressiert somit direkt das Förderziel des Gesetzes. Aus der Praxis unserer Mitglieder wissen wir, dass es einige Anwendungsfälle für iKWK-Projekte gibt, bei denen eine Rücklaufeinspeisung sinnvoll ist oder die dadurch erst ermöglicht werden. Insofern ist dieser Hinweis richtungsweisend für den Weg erneuerbarer Wärme in Verbindung mit KWK-Anlagen“, so Stahl weiter.

Der B.KWK hatte zu dem im November 2021 gestarteten Hinweisverfahren in enger Abstimmung mit dem AGFW, der Universität Duisburg-Essen, dem iKWK-Expertenrat und den Stadtwerken Lemgo seine Stellungnahme abgegeben und begründet, dass dieser Förderanspruch für innovative KWK-Systeme bei Rücklaufeinspeisung gerechtfertigt sei. Dazu wurden die technischen, messtechnischen und regulatorischen Anforderungen betrachtet und in einem Exkurs der technische Hintergrund erläutert, vor dem die Fragestellung aus Sicht der höheren Anteile erneuerbarer Wärme relevant ist. (gun)