Wärme

Energetische Sanierung: CO2-Preis allein reicht nicht

Nicht immer rechne sich die energetische Gebäudesanierung. Zu dem Schluss kommt eine neue Studie aus Köln und schlägt deshalb ergänzende Anreize vor.
18.09.2019

Unbestritten – eine CO2-Bepreisung setzt Anreize für Investitionen in klimafreundliche Heiztechnologien und energetische Sanierungen. Da widersprechen auch die Autoren der Studie nicht, die das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut und das Energiewirtschaftliche Institut (FiFo/EWI) der Universität zu Köln im Auftrag des Zentralen Immobilien Ausschusses erstellt haben. Allerdings könne eine Bepreisung nur die Grundlage sein, um Maßnahmen im Gebäudesektor wirtschaftlich zu gestalten.

Nur bei der Hälfte der untersuchten Gebäude würden die höheren Energiepreise zusammen mit bestehenden KfW-Zuschüssen ausreichen, damit sich die Sanierungsmaßnahmen rechnen, so die Studie. "Ohne breitenwirksame Förderprogramme und erhöhte steuerliche Abschreibungen können wir die Klimaschutzziele im Gebäudesektor nicht erreichen. Auch damit wird es noch schwer genug sein," ergänzt Michael Thöne, geschäftsführender Vorstand des FiFo.

Contracting weiterentwickeln

Eine Möglichkeit, einen CO2-Preis zu ergänzen sind beispielsweise "smarte Warmmieten", das nach dem Prinzip "Contracting ohne Contractor" funktionieren. Der Grundgedanke dahinter: Warum sollten Eigentümer nicht genauso gut in der Lage sein, die bestmöglichen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen wie Dritte!? Insbesondere, da sich sämtliche Förderungen für Energieeffizienz-Investitionen an Eigentümer richten. Gerade wenn die Optionen zur verstärkten informativen Unterstützung durch Preisindizes, Musterverträge oder ähnliches ausgelotet und genutzt werden, könnten smarte Warmmieten mitunter weite Felder erschließen, die realistisch kein Anwendungsgebiet für echte Contracting-Modelle sind, so die Studienautoren.

So könne eine "smarte Warmmiete" sogar ganzheitlicher gestaltet werden als Wärme-Contracting, denn letzteres beschränkt sich häufig auf die Anlagentechnik und erschließt damit nicht das volle Einsparpotenzial im Gebäudebestand. Insgesamt würden Contracting-Angebote durch eine Warmmietenneutralität, die Abrechnung nach Menge, eine Einsparbeteiligung sowie eine Preisanpassungsklausel, ein ausgewogenes und transparentes Instrument darstellen, die Kosten zwischen Vermieter und Mieter zu verteilen. (ls)