Das Wirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Lösungsvorschlag für die Regulierung des Wegfalls der 40-Prozent-Vergünstigung bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erarbeitet. Ein Bericht zum Stand der Verhandlungen liegt der ZfK vor. Bekanntlich müssen Anlagen für die Eigenerzeugung, die ab 1. August 2014 in Betrieb sind, aus beihilferechtlichen Gründen seit dem 1. Januar 2018 die volle Erneuerbare-Energie-Gesetz(EEG)-Umlage von 6,8 Cent pro kWh Strom entrichten. Bis dato zahlten sie lediglich 2,72 Cent pro kWh Strom. Der Bericht des Ministeriums ist nun an den Wirtschaftsausschuss gegangen.
Betroffen von der Schlechterstellung durch den Wegfall der 40-Prozent-Vergünstigung sind laut Schätzung des Bundeswirtschaftsministeriums rund 10 000 Anlagen. Für die überwiegende Mehrheit der Anlagen soll die reduzierte Umlagepflicht von 40 Prozent erhalten bleiben. Etwa 200 Anlagen würden eine EEG-Umlage-Vergünstigung erhalten, die über 40 Prozent läge. Welchen Prozentsatz der Umlage diese Anlagen künftig zu entrichten hätten, hinge sehr stark von der Auslastung und dem Umfang der Eigenerzeugung ab. Die angestrebte Neuregelung solle laut BMWi rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 gelten.
Altmaier trifft Vestager
Die Europäische Kommission muss nun über den Vorschlag entscheiden. Das Wettbewerbsressort steht bislang dem Vorschlag ablehnend gegenüber, hieß es. Nun soll es in den kommenden Tagen zu Gesprächen auf höchster Ebene kommen: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wird mit Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager das Thema besprechen. Zudem wird der Parlamentarische Staatssektretär Thomas Bareiß den Generaldirektor der Generaldirektion Wettbewerb, Johannes Laitenberger treffen.
Erste Gespräche über das Lösungskonzept gab es zwischen dem BMWi und der Kommission bereits am 19. Dezember. Ein überarbeitetes Konzept wurde der Kommission am 12. Februar übergeben. Seitdem wird der Vorschlag geprüft.
Ein Fall für das 100-Tage-Gesetz
"Ich kann nur hoffen, dass die Kommission den Vorschlag annimmt“, sagte der Geschäftsstellenleiter des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), Wulf Binde, der ZfK. Das größte Problem sei wohl der Passus mit der Rückwirkung zum 1. Januar 2018. Dies sei auch eine Forderung des Bundesrates. Sollte die Kommission den Vorschlag annehmen, müsse schnellstens das Gesetzgebungsverfahren gestartet werden, damit das Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten kann. Diese Neuregelung soll im Rahmen des „100-Tage-Gesetzes“ umgesetzt werden. (al)

© Sokratherm
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