So benachteiligt der EEG-Entwurf die Kraft-Wärme-Kopplung

Der verabschiedete Entwurf hat einen Absatzzusatz, der KWK-Anlagen künftig benachteiligen könnte.
Der verabschiedete Entwurf zum Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) wird bei Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagenbetreibern für Unruhe sorgen. Konkret geht es um den §61c Abs. 2, wie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) in einer Pressemitteilung kritisiert. Dieser treffe insbesondere Eigenversorger aus den Bereichen der Industrie und Gewerbe wie auch Stadtwerke bzw. kommunale Einrichtungen.
In dem besagten Absatz wurde ergänzt, dass für Strom aus KWK-Anlagen (1 MW bis 10 MW) die Förderung auf 40 Prozent der EEG-Umlage entfalle. Nämlich dann sobald die KWK-Anlagen in einem Kalenderjahr…
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