Wärme

VZBV: "Verbraucherrechte im Fernwärmemarkt werden nur unzureichend gestärkt"

Der Verband befürwortet die Einführung von neuen Verbraucherrechten für Fernwärmekunden. Er hält diese aber für nicht ausreichend.
18.03.2021

Durch die Aktualisierung des Fernwärmerechts sollen auch Fernkälte und fernauslesbare digitale Messeinrichtungen neu geregelt werden.

 

 

Die Bundesregierung will mit einer Aktualisierung des Fernwärmerechts die EU-Energieeffizienzrichtlinie in den Bereichen Fernwärme und Fernkälte umsetzen. Durch die Änderung des Fernwärmerechts sollen die Verbraucherrechte zum Beispiel zur Häufigkeit der Rechnungen, Informationen zum Energiemix und Beschwerdeverfahren verbessert werden. Auch Fernkälte und fernauslesbare digitale Messeinrichtungen werden neu geregelt.
 
In einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Fernwärmerechts begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) grundsätzlich die Einführung von neuen Verbraucherrechten für Fernwärmekunden. Er kritisiert aber die Begrenzung auf eine 1:1-Umsetzung.

    "Modernisierung des veralteten Fernwärmerechts erfolgt nicht"

    „Eine umfassende und verbraucherorientierte Modernisierung des veralteten Fernwärmerechts in Deutschland erfolgt nicht und bleibt damit dringend erforderlich“, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherschützer.
     

    Der VZBV fordert unter anderem: 

    • kein einseitiges Änderungsrecht der Versorgungsbedingungen durch die Versorger,
    • ein außerordentliches Kündigungsrecht der Verbraucher bei Preisänderungen,
    • keinen Anschluss- und Benutzungszwang,
    • eine Verkürzung der Vertragslaufzeit, der Vertragsverlängerung und der Kündigungsfristen. (hoe)