Wettbewerbszentrale: Aussage «Ölheizungsverbot ab 2026» irreführend
Die Wettbewerbszentrale ist gegen Werbeaussagen zu Ölheizungen vorgegangen. Die pauschale Behauptung eines Verbots von Ölheizungen ab 2026 sei irreführend, kritisierte die Selbstkontrolleinrichtung der Wirtschaft am Donnerstag in Bad Homburg.
In allen fünf beanstandeten Fällen sei die Werbung umgestellt worden, Unterlassungserklärungen seien abgegeben worden.
Rechtslage ist differenzierter
Die Wettbewerbszentrale monierte vor allem folgenden Aussagen: «Heizöl ist ab 2026 verboten» oder «Ab 2026 sind Ölheizungen verboten». Damit werde suggeriert, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Ölheizungen…
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