Wärme

Wettbewerbszentrale: Aussage «Ölheizungsverbot ab 2026» irreführend

In fünf beanstandeten Fällen musste die Werbung geändert werden. Die Selbstkontrolleinrichtung der Wirtschaft spricht von teils unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Heizölbranche.
12.11.2020

Ölheizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden beziehungsweise älter als 30 Jahre sind, dürfen laut Gesetz ab 20226 nicht mehr betrieben werden In bestimmten Fällen sind aber Ausnahmen vorgesehen.

Die Wettbewerbszentrale ist gegen Werbeaussagen zu Ölheizungen vorgegangen. Die pauschale Behauptung eines Verbots von Ölheizungen ab 2026 sei irreführend, kritisierte die Selbstkontrolleinrichtung der Wirtschaft am Donnerstag in Bad Homburg.

In allen fünf beanstandeten Fällen sei die Werbung umgestellt worden, Unterlassungserklärungen seien abgegeben worden.

Rechtslage ist differenzierter

Die Wettbewerbszentrale monierte vor allem folgenden Aussagen: «Heizöl ist ab 2026 verboten» oder «Ab 2026 sind Ölheizungen verboten». Damit werde suggeriert, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Ölheizungen…

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