Abfallwirtschaft

Baden-Württemberg leitet Verfahren gegen Duale Systeme ein

Im Visier: Fünf Mengenstromnachweise der Dualen Systeme waren nach Angaben des Umweltministeriums Baden-Württemberg falsch. In einem Bußgeldverfahren drohen nun saftige Strafen.
28.06.2018

Franz Untersteller will massiv gegen die Falschmeldungen der Dualen Systeme vorgehen.

Die neun Betreiber der Dualen Systeme haben zum wiederholten Male mit falschen Mengenmeldungen zu kämpfen. Der Grüne Punkt machte bereits in der Vergangenheit auf Ungereimtheiten bei den Angaben der Systembetreiber gegenüber der Clearingstelle aufmerksam. So mussten die Unternehmen allein 2016 rund 50 Mio Euro zusätzlich tragen, weil mehr Müll entsorgt als gemeldet wurde. Das Umweltministerium Baden-Württemberg will nun mit einem Bußgeldverfahren gegen die schwarzen Schafe in der Branche vorgehen.

Auf der Fachtungung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) in Friedrichshafen kritisierte der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) die aus seiner Sicht „unzureichenden Vollzugsmöglichkeiten der Verpackungsverordnung". „Einige Duale Systeme nutzen die Löcher des Systems unrechtmäßig aus und profitieren von Mindermeldungen an die Clearingstelle im Wert von insgesamt rund 70 Mio. Euro bei Kunststoff- und Metallverpackungen und etwa 15 Mio. Euro bei Glas und Papier. Das können wir nicht tatenlos hinnehmen“, so Untersteller.

Bußgeldverfahren in Millionenhöhe gefordert

Die Systembetreiber sind verpflichtet, der Clearingstelle und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) die jeweils von ihnen lizenzierten Verpackungen zu melden. Diese Mengenangaben dienen zur Berechnung der anteiligen Kosten, die jeder Bewerber für die Entsorgung über die gelbe Tonne oder den gelben Sack übernehmen muss. Wer weniger Müll meldet, muss auch weniger zahlen.

Im Rahmen der Amtshilfe konnte das Umweltministerium nun auf die vom Bundeskartellamt erhobenen Marktzahlen aus dem Jahr 2015 zugreifen und stellte fünf „falsche“ Mengenstromnachweise fest. Daraufhin leitete die Umweltbehörde ein Bußgeldverfahren ein. Untersteller ist das Maximalstraßfmaß von 10 000 Euro jedoch deutlich zu milde: „Ein Bußgeld in dieser Höhe wäre aus unserer Sicht bei diesen unrechtmäßig unterschlagenen Mengen und Summen deutlich zu niedrig.“ Deshalb versucht das Gremium nun auf dem Weg der Gewinnabschöpfung härter gegen die schwarzen Schafe vorzugehen. Dabei ginge es um Summen in Millionenhöhe, so der Minister. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die angestoßenen Verfahren bis zum Herbst abgeschlossen sein werden. (ls)