Batteriebrände kommen in Entsorgungsanlagen immer häufiger vor. Am Donnerstag geriet in Premnitz (Brandenburg) eine Lagerhalle eines Recyclingunternehmens in Brand. Nach Angaben der Regionalleitstelle Nordwest standen dort rund 20 Tonnen handelsübliche Batterien in Flammen. Verletzt wurde den Berichten zufolge niemand. Der Einsatzleiter vermutete im Gespräch mit rbb24, eine beschädigte Batterie könne den Brand ausgelöst haben.
Erst am Vortag hatten fünf Verbände eine Studie zu Bränden in Entsorgungsanlagen vorgelegt. Sie zeigt das Ausmaß des Problems. Ein gewichtiger Teilaspekt der Gesamtproblematik ist die Frage nach dem Versicherungsschutz.
Batteriebrände: Der Versicherungsschutz wird knapp
Die Studie hat 181 Anlagen zur Versicherbarkeit befragt. 87 Prozent haben eine Feuerversicherung, 13 Prozent haben keine. Studienautor Niklas Heller vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management aus Ahlen (INFA) nannte als Gründe für fehlenden oder reduzierten Schutz Kündigungen, vor allem nach Brandereignissen. Außerdem seien Prämien und Selbstbeteiligungen gestiegen, und die Anforderungen an den Brandschutz seien erhöht worden. Einzelne Betriebe berichteten laut Heller von einem kompletten Rückzug der Versicherer.
Wer als Entsorgungsbetrieb derzeit einen neuen Versicherungsschutz abschließen wolle, könne das zwar noch, allerdings zu Bedingungen, die einzelne Betriebe oft wirtschaftlich nicht mehr tragen könnten, schilderte der Studienautor die Situation bei der Pressekonferenz am Mittwoch. Diese seien deshalb gezwungen, die Deckung zu reduzieren. Eine Erhebung unter Maklerunternehmen vom April 2025, welche die Studie aufgreift, sieht das ähnlich: Zwei Drittel der antwortenden Makler nannten die Abfallwirtschaft als Branche mit ernsthaften Problemen bei der Versicherbarkeit, häufiger als jede andere.
Hohe Brandschutz-Anforderungen und ihre Grenzen
Garvin Musa, stellvertretender Niederlassungsleiter der Technischen Prüfstelle Hamburg bei der VdS Schadenverhütung, schrieb auf Anfrage: "Seit einiger Zeit sind Lithium-Ionen-Batterien aber nachgewiesenermaßen Brandursache Nummer Eins in den Betrieben – und zwar mit erheblichem Abstand." Mehrere Betreiber berichteten ihm zufolge von regelmäßigen Auslösungen der Löschanlagen am Schredder, die durch zerstörte Batterien ausgelöst würden.
Die Anforderungen an den Brandschutz seien nach Musas Darstellung hoch. Die Hallen seien oft unbeheizt und offen, Werksverkehr störe die Detektion, und das Material enthalte häufig viel Kunststoff. "Daher sind die gestellten Forderungen meist hoch und lassen sich nicht in jedem Betrieb kompromisslos umsetzen." Nach VdS-Angaben haben Versicherungsunternehmen an den Merkblättern mitgewirkt, etwa an der VdS 2517 zur Risikoanalyse. Musa betonte zudem, kleinteilige Brandabschnitte seien das beste Mittel gegen Großschäden, stünden aber oft im Widerspruch zu betrieblichen Abläufen.
Batteriebrände: Melden oder selbst tragen?
Uwe Feige, Vizepräsident des VKU, berichtet im Gespräch mit der ZFK, dass nicht einmal mehr alle Brände den Versicherungen gemeldet würden. Der Grund: "Denn passiert das ein zweites Mal, riskieren die Entsorger die Kündigung ihrer Versicherung." Wer einen Schaden meldet, riskiert also seinen Schutz. Deshalb überlegen sich laut Feige immer mehr Unternehmen, kleinere Schadensfälle lieber selbst zu tragen.
Feige geht noch weiter: "Es gibt Entsorger, die gar keine Versicherung mehr finden." Die Studie nennt hingegen nur einzelne Berichte über einen Rückzug. Feiges Aussage zeigt, wie ernst die Lage aus Sicht der Branche ist, belegt aber keine Zahl für die gesamte Branche.
Wer ohne Schutz dasteht
Auch für kommunale Betriebe ist der Schutz nicht selbstverständlich. Der Kommunale Schadenausgleich Schleswig-Holstein teilte schriftlich mit, dass er Brände in kommunalen Entsorgungsbetrieben nicht abdeckt, weil es sich um Eigenschäden der Betriebe handelt. Er deckt nur Haftpflicht-, Kfz- und kommunale Unfallfürsorge-Risiken seiner Mitglieder ab. Patrick Schäfer verwies für solche Fälle auf Sachversicherer, insbesondere für Gebäude-, Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherungen.
Bei der Pressekonferenz sagte Katrin Büscher von der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung, die Versicherung sei ein großes Problem für die Betreiber, weil Investitionen und Prämien steigen würden. "Das, was schwindet, ist der Versicherungsschutz." Büscher ging sogar soweit zu sagen, dass das System insgesamt aus dem Gleichgewicht gerate.
Wer zahlt die Folgen?
Büscher formulierte die Kernfrage der Branche so: "Wer übernimmt die Verantwortung für die Folgen?" Technik allein, sagte sie, löse das Problem nicht. Batterien dürften gar nicht erst in die Anlagen gelangen. Die Verbände fordern deshalb einen fairen Ausgleich der Risiken und Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Die Studie nennt als Ziel, Extremrisiken anteilig abzusichern, die der Versicherungsmarkt nicht mehr zeichnet. Voraussetzung dafür sei eine eigene Untersuchung des Versicherungsmarkts, heißt es dazu in der Studie.
Batteriebrände: Fonds statt Pfand, Streit um den Weg
Die Studie empfiehlt einen herstellerfinanzierten Präventions- und Ausgleichsfonds. Er könnte Aufklärung finanzieren, präventiven Brandschutz unterstützen und Schäden abfedern, die Versicherer nicht decken. Ein Pfand scheidet nach Einschätzung der Studie aus. Die Bundesregierung hatte es 2024 abgelehnt. Die Studie begründet die Wahl des Fonds so: "Unter den in dieser Studie betrachteten Instrumenten ist keine gleichwertige Alternative erkennbar, da ein Pfand nicht zur Verfügung steht."
Offen sind Höhe, Bemessung der Einzahlungen und der Umgang mit Online-Plattformen. Feige vom VKU hält einen Fonds nur für "die allerletzte Lösung" und setzt stattdessen auf Produktverbote. Eine Handelsrücknahme lehnt er ab: "Ich glaube nicht an die Handelsrücknahme."
Zeitdruck bis 2030
Guido Lipinski von der Circular Metal Association fordert, die Politik solle nicht länger prüfen: "Keine Prüfaufträge mehr, keine Diskussionen mehr. Es muss jetzt gehandelt werden." Prüfaufträge von Bundestag und EU-Kommission laufen derzeit, eine Entscheidung ist nicht absehbar.
Die Zeit drängt, weil Batterien schon jetzt in die Anlagen gelangen. Ab dem 18. Februar 2027 müssen Gerätebatterien entnehmbar sein. Büscher verwies darauf, dass Produkte im Schnitt drei Jahre genutzt werden und Batterien deshalb bis 2030 in den Anlagen auftauchen. Die Studie rechnet vor, wie sich die Brand- und Schadensereignisse bis dahin entwickeln können: In der Fortschreibung der bisherigen Entwicklung steigen sie um 5 bis 15 Prozent, im Risikoszenario um 20 bis 40 Prozent. Die Autoren betonen, dass es sich um Größenordnungen handelt, keine Prognose.
Ob Versicherer den Betrieben ihren Schutz erhalten, hängt damit auch davon ab, wie schnell die Politik handelt. Die Studie betont selbst, dass batteriebedingte Brände auch unter günstigen Annahmen nicht vollständig vermeidbar sind.