Das Stadtwerk am See fördert jedes Jahr den Kauf von bis zu 100 E-Bikes.

Das Stadtwerk am See fördert jedes Jahr den Kauf von bis zu 100 E-Bikes.

Bild: © mmphoto/adobe.stock

Am heutigen Mittwoch startet der Bundestag in die Novelle des Batteriegesetzes. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht darin laut einer Pressemitteilung ein "wichtiges Signal für den Ressourcen- und Umweltschutz".

"Ob die Novelle diese gewünschte Wirkung entfaltet, hängt von den Gesetzesdetails ab – also ob der Bundestag die Weichen für eine flächendeckende und bürgerfreundliche Entsorgung von Batterien stellt", erklärte der VKU. Der Verband ist an der heutigen Expertenanhörung des Bundestags-Umweltausschusses beteiligt.

Wettbewerbssystem zwischen den herstellereigenen Rücknahmesystemen

Der VKU weist darauf hin, dass die Novelle des Batteriegesetzes erstmals in der Geräte-Altbatterieentsorgung ein Wettbewerbssystem zwischen derzeit fünf herstellereigenen Rücknahmesystemen (hRS) etabliere, welche die von den Kommunen erfassten Altbatterien abholen.

Das gemeinsame Rücknahmesystem, an das früher grundsätzlich alle Kommunen angeschlossen waren, habe im Januar 2020 den Status eines Solidarsystems aufgegeben und sich als herstellereigenes Rücknahmesystem neu genehmigen lassen.

Gefahr, dass künftig dezentrale Sammelstellen nur mangelhaft bedient werden

Erfahrungsgemäß laufe ein reines Wettbewerbssystem zwischen Systemen der Produktverantwortung Gefahr, nur die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Entsorgungsstandards zu den geringstmöglichen Kosten zu erreichen, teilte der VKU mit.

Es stehe also zu befürchten, dass sich alle Herstellersysteme um zentral gelegene Sammelstellen mit einer großen Sammelmenge streiten, während dezentralere Sammelstellen mit geringer Sammelmenge nicht oder nur mangelhaft bedient würden.

Sammelquote auf 55 Prozent erhöhen

Der VKU plädiert daher dafür, einer solchen Fehlentwicklung im Gesetz u.a. durch Bußgeldandrohungen entgegenzuwirken. Sollten es die Rücknahmesysteme trotz Aufforderung durch die Kommunen unterlassen, ihren Pflichten flächendeckend nachzukommen, also Erfassungs- und Transportbehältnisse zu stellen sowie die kostenlose Abholung der Altbatterien anzubieten und durchzuführen, müssten sie finanziell zur Rechenschaft gezogen werden können.

Noch besser sei es allerdings, wenn die Systeme aus eigenem Antrieb den Kontakt zu den Sammelstellen suchten. Auch um die Motivation der Rücknahmesysteme zu steigern, alle Sammelstellen zu bedienen und damit hohe Sammelmengen zu erzielen, setzte sich der VKU daher für eine Erhöhung der Sammelquote von derzeit 45 auf 55 Prozent ein, zumal die 45 Prozent aktuell bereits übertroffen werden.

"Nur schwer vermittelbar, Bürger wieder nach Hause zu schicken"

Regelungsbedarf bestehe außerdem bei der Entsorgung der in Elektrofahrrädern (Pedelecs) oder E-Scootern genutzten Batterien, deren Menge immer mehr zunehme. Diese würden derzeit als Industriebatterien eingestuft, fielen damit nicht unter die kommunale Zuständigkeit und könnten grundsätzlich nicht auf Wertstoffhöfen abgegeben werden – zu Abfall gewordene Pedelecs oder E-Scooter aus privaten Haushalten jedoch schon.

Es sei nicht nur schwer vermittelbar, Bürger mit den Batterien wieder nach Hause zu schicken, zudem sei dies gefährlich. Denn nicht selten seien diese Batterien beschädigt und damit sei die Gefahr groß, dass solche Batterien im Restmüll landeten und dort zu Brandquellen würden.

Auch E-Bike Batterien sollten auf Wertstoffhöfen abgegeben werden dürfen

"Der VKU setzt sich daher dafür ein, dass auch Pedelec-, E-Scooter- oder E-Bike-Batterien auf Wertstoffhöfen abgegeben werden dürfen. Diese Batterien müssen dann auch über die bestehenden Rücknahmesysteme entsorgt werden können", teilte der Verband mit.

Die Verabschiedung des Batteriegesetzes ist noch im Jahr 2020 geplant, ein Inkrafttreten ist nach jetzigem Stand für den 1.1.2021 vorgesehen. (hcn)

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