Branche gerüstet für Windrad-Recycling
Für manche Windkraftanlage der ersten Generation wird 2021 das letzte Stündlein schlagen, wenn sie aus der EEG-Vergütung fallen und nicht weiterbetrieben werden können. Die Entsorgung der einzelnen Anlagenteile ist laut einem neuen Hintergrundpapier des Bundesverbandes Windenergie (BWE) zunächst kein Problem, allerdings fehlen europaweite Standards.
Etwa 90 Prozent des Gesamtgewichts von Windenergieanlagen würden problemlos den Weg in etablierte Recyclingkreisläufe für Stahl, Metalle und Beton finden, so der BWE. Und auch für Verbundmaterialien, wie glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK), ist die Entsorgungsbranche gerüstet. Sie werden als Ersatzbrennstoffe in der energieintensiven Zementindustrie eingesetzt.
Kapazitäten in der Entsorgung vorhanden
Auf einen mögliche Anstieg des Materialzuflusses ab 2021 seien Anlagenbetreiber vorbereitet, denn die Kapazitäten der Recyclinganlagen könnten hochgefahren werden. Zudem seien bereits heute Anlagen nicht ausgelastet und würden zusätzliche Rotorblätter aus dem europäischen Ausland zukaufen.
Auf Europa-Ebene sieht der Verband allerdings Verbesserungspotenzial: „Um das Recycling von Windenergieanlagen weiter zu harmonisieren und zu verbessern, sind auch Anpassungen des rechtlichen Rahmens erforderlich“, so Hermann Albers, Präsident des BWE und weiter: „Bisher fehlt zum Beispiel ein passender Abfallschlüssel für GFK/CFK in der Abfallverzeichnis-Verordnung. Aufgrund der hohen Exportquote unserer weltweit führenden Windindustrie sollten zudem einheitliche europäische Standards für den Rückbau und das Recycling von Windenergieanlagen etabliert werden. Das hilft nicht nur den Entsorgungsunternehmen, sondern auch den Herstellern und Zulieferern.“
Genaue Auskunft über Rohstoffe und Baumaterialien
Zur Vereinfachung des Recyclings schlägt der BWE zudem vor, dass Hersteller künftig für alle wesentlichen Komponenten der Windkraftanlagen einheitlich strukturierte Datenblätter vorlegen müssen, die ausreichende Informationen über die eingesetzten Rohstoffe, Bauteilmaterialien und -mengen liefern. Auch die Entsorgungsnachweise sollen regelmäßig den Abfallbehörden vorgelegt und dort archiviert werden.
Für einen geregelten Rückbau fordert BWE unter anderem eine Zerlegung der Komponenten weitgehend vor Ort sowie einen Rückbau der gesamten Anlage inklusive Fundament – egal ob Flachfundament oder Pfahlgründung. (ls)
Das vollständige Hintergrundpapier des BWE und alle Herausforderungen beim Rückbau von Altanlagen steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/02-technik-und-netze/09-rueckbau/BWE-Hintergrundpapier_Recycling_von_Windenergieanlagen_-_20191115.pdf