Abfallwirtschaft

Covid-19: Schnelltests und Impfabfälle richtig entsorgen

Wie soll man mit Abfällen, die beim Testen oder Impfen anfallen, umgehen? Dazu wurde nun eine Bund-/Länderempfehlung veröffentlicht.
18.03.2021

Von Schnelltests gehen keine besonderen Risiken aus.

Im Zuge der seit Anfang des Jahres eingeleiteten Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 durch Impfungen und Schnelltests fallen verstärkt Abfälle an, die sicher entsorgt werden müssen. Damit sind auch Fragen verbunden, zum Beispiel ob bei der Handhabung von Abfällen aus der Verimpfung – vor allem von Resten von den neuen, vektorbasierten Impfstoffen – besondere Risiken ausgehen.

Aus diesem Grund hat das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) unter Beteiligung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Paul-Ehrlich-Institut sowie den Umweltministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen "Empfehlungen zum Umgang mit anfallenden Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19" herausgegeben. Der Leitfaden wurde mit den Bundesländern abgestimmt.

Vorsicht bei Kanülen

Insgesamt sieht die Empfehlung keine besonderen Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen aus Impf- und Testzentren vor. Für gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen beziehungsweise gebrauchte Schnelltests, die in mobilen oder stationären Impf- und Testzentren anfallen, sei davon auszugehen, dass diese als nicht gefährliche Abfälle unter AS 18 01 04 eingestuft und gemeinsam mit Siedlungsabfällen entsorgt werden können, heißt es in einer Mitteilung des UBA.

Beim Anfall von spitzen und scharfen Gegenständen wie zum Beispiel Kanülen seien bei der Entsorgung die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu beachten und das Verletzungsrisiko durch eine bruch- und durchstichfeste Verpackung zu minimieren. Die UBA-Empfehlungen finden Sie hier. (hp)