Abfallwirtschaft

Anti-Littering-Piktogramm auf Einwegkunststoff

Die Bundesregierung hat eine Kennzeichungspflicht für Produkte beschlossen, für die es derzeit keine umweltfreundlichen Alternativen gibt.
12.02.2021

In vielen Hygieneprodukten, Zigaretten und To-go-Bechern ist Plastik verarbeitet. Oft landen diese Produkte nach Gebrauch im Abwasser oder sie werden achtlos auf die Straße geworfen – und werden so zum Problem für die Umwelt. Viele Einwegplastik-Produkte werden ab Juli 2021 in der EU verboten sein. Einige weitere, die derzeit nicht verboten werden können, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt.

Das Bundeskabinett hat deshalb einen Entschluss gefasst, der im Behörden-Deutsch „Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung“ (EWKennzV) heißt. Damit werden Vorgaben der EU-Einwegplastik-Richtlinie (EU 2019/904) umgesetzt. Die neuen Warnhinweise sollen ab 3. Juli 2021 deutlich erkennbar ins Layout der Verpackungen von kunststoffhaltigen Produkten integriert sein. Hersteller kunststoffhaltiger Artikel dürfen ab Juli keine ungekennzeichneten Waren mehr in Verkehr bringen. Die Kennzeichnung besteht aus einem Piktogramm und einem Hinweis auf die jeweilige Produktkategorie.

Neubewertung bis 2027

Den Anfang machen Hygieneprodukte, wie Binden, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern und Einweggetränkebecher. Diese Produkte zählen zu den problematischsten Abfällen, die besonders häufig die Strände der Europäischen Union verschmutzen. Weitere Waren könnten später in die Verordnung aufgenommen werden.

Ein EU-weites Verbot komme für diese Produkte bislang nicht in Frage, weil es für sie derzeit keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt, teilt das Bundesumweltministerium mit. Die Europäische Union habe jedoch angekündigt, die Richtlinie bis 2027 zu evaluieren und gegebenenfalls zu überarbeiten. Es wird erwartet, dass durch Innovation und Produktentwicklung sinnvolle Alternativen auf den Markt kommen werden. Im Rahmen der Evaluierung wird daher auch eine Ausweitung der Verbote geprüft werden.

Kampf gegen Deckel in der Umwelt

Außerdem müssen laut EWKennzV Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern aus Kunststoff ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein. Diese neue Regel soll verhindern, dass die abgetrennten Verschlüsse und Deckel in der Umwelt landen.

Nach dem Beschluss im Kabinett muss die Verordnung den Bundestag passieren, und der Bundesrat muss zustimmen. Die Regelungen sollen am 3. Juli 2021 gemeinsam mit dem europaweiten Einwegplastikverbot in Kraft treten. (hp)