„Der Trend zur Digitalisierung macht sich in der Papiertonne bemerkbar“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat am Donnerstag eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novellierung des Verpackungsgesetzes abgegeben. Der Entwurf wurde bereits vom Bundestag beschlossen. Es wird am 5.12. im Umweltausschuss des Bundesrats behandelt und steht am 18.12. zur Verabschiedung auf der Tagesordnung des Bundesrats.
„Wir brauchen dringend einen anderen Umgang mit Abfällen: weg von der Wegwerfgesellschaft, hin zur Kreislaufwirtschaft“, sagt Michael Ebling, Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Obwohl seit Jahren über die Notwendigkeit gesprochen werde, Verpackungsabfälle zu reduzieren, passiere genau das Gegenteil: Die Verpackungsmengen steigen.
Freiwilligkeit hilft nicht
Die Erfahrung der Vergangenheit habe gezeigt, dass Freiwilligkeit nicht das geeignete Mittel sei, um diesen Trend umzukehren. „Wir begrüßen daher die Pläne der Bundesregierung, Mehrweglösungen zu stärken, Einweg-Kunststoffverpackungen zurückzudrängen und einen bestimmten Rezyklatanteil bei bestimmten Einweg-Kunststoff-Getränkeflaschen vorzugeben“, so Elbing.
Als positiv sei auch das Bestreben zu bewerten, neu zum Markt hinzutretende Systeme nur dann zu genehmigen, wenn deren finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft wurde. Das sei vor dem Hintergrund vergangener Insolvenzen unter den Dualen Systemen und den daraus entstandenen Unsicherheiten sachgerecht.
Streit mit den Dualen Systemen
Das Novellierungsverfahren sollte auch genutzt werden, um eine Reihe weiterer Vollzugsprobleme anzugehen. Dies betrifft laut Ebling vor allem zwei Punkte: zum einen die Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen. Seit Jahren gibt es hier Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den Dualen Systemen und kommunalen Entsorgern bei der Kostenteilung für die Papiertonne. Der Hintergrund: Der Trend der Digitalisierung macht sich auch in der Papiertonne bemerkbar.
Darin finden sich immer weniger Druckerzeugnisse wie Zeitungen oder Zeitschriften und immer mehr Verpackungen aus dem Online-Handel, sodass das Volumen der Verpackungen weitaus größer ist als das der Druckerzeugnisse. Dies anzuerkennen und sich anteilsmäßig finanziell an den Entsorgungskosten zu beteiligen, weigern sich die Dualen Systeme in vielen Entsorgungsgebieten.
Mehr Mittel zur Durchsetzung
Eine Folge davon ist, dass die Entsorgungskosten der Papierabfälle, die insbesondere auch durch den Online-Handel verursacht werden, nur zu geringen Teilen auch von diesem bezahlt werden, was dem Prinzip der Produktverantwortung widerspricht. Hier muss den kommunalen Unternehmen die gesetzliche Möglichkeit eröffnet werden, die Erstattung des finanziellen Mehraufwands, der durch die Entwicklung entsteht, auch rechtlich durchzusetzen.
Zum anderen sollten die Dualen Systeme in die Pflicht genommen werden können, Bürgerservices, die die Kommunen anbieten, auch selbst anzubieten. Das betrifft insbesondere die Frage, ob die Gelbe Tonne mit Verpackungsabfällen ebenfalls von den Hausgrundstücken abgeholt wird.
Bürgerfreundlichere Entsorgung
„Denn es ist den Bürgern nur schwer zu vermitteln, dass zwar die kommunale Restmüll- und die Biotonnen aus Hinterhöfen geholt werden, die Gelben Tonnen aber an die Straße gestellt werden müssen“, sagte Ebling. Hier sollte die Entsorgung der Dualen Systeme bürgerfreundlicher werden und die Kommunen sollten dies auch im Interesse der Verbraucher durchsetzen können. (hp)