Abfallwirtschaft

EU-Parlament gibt grünes Licht für Plastik-Verbot

Die EU-Abgeordneten verbannen nun endgültig Einweg-Kunststoffartikel aus den Verkaufsregalen. Mit großer Mehrheit wurde für den Gesetzesentwurf im Parlament gestimmt.
28.03.2019

Das EU-Plastikverbot soll Kunststoff-Müll in Meeren und Gewässern verringern.

Strohhalme, Wattestäbchen aus Plastik, Plastikbesteck und Haltestäbe für Luftballons sollen ab 2021 in der gesamten EU vom Markt genommen werden. Das bereits im Oktober 2018 geplante Gesetz zum Verkaufsverbot von Einweg-Plastik-Artikeln wurde nun im EU-Parlament auf den Weg gebracht.

Konrekt  haben die Abgeordneten Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien beziehungsweise expandiertem Polystyrol auf die rote Liste gesetzt. Für den Schutz der Meere und Gewässer ist dies allerdings nur ein erster Vorstoß. Schon heute handelt es sich bei 80 Prozent der Abfälle, die in den Weltmeeren landen, um Plastik. Dementsprechend hat die EU auch andere Artikel, wie Einweg-Burger- oder Sandwichboxen oder Lebensmittelbehälter für Obst, Gemüse und Desserts im Visier.

Littering soll Einhalt geboten werden

Da es für diese Verpackungen noch keine brauchbare Alternative gibt, fallen sie nicht unter das Verbot, ihr Anteil an der Müllflut muss sich bis 2025 allerdings um 25 Prozent verringern. Die Mitgliedsstaaten sollen hierfür Pläne erarbeiten, wie die Mehrfachnutzung von Verpackungen und das Recycling gefördert werden können. Insgesamt sollen in den kommenden sechs Jahren 90 Prozent der Kunststoffe Eingang in den Recycling-Kreislauf finden.

Auch beim Thema Littering verschärft die EU das Verursacher-Prinzip. Hersteller von Zigaretten sollen sich künftig an deren Sammlung und Verwertung finanziell beteiligen. Immerhin können weggeworfene Zigarettenstummeln zwischen 500 und 1000 Liter Wasser verunreinigen. Auf die Straße geworfen, kann es bis zu 12 Jahren dauern, bis die Filtern zerfallen.

Verlagerungseffekte müssen vermieden werden

Nachdem der Gesetzesentwurf mit 571 Stimmen im Parlament durchgegangen ist, stehen nun die Verhandlungen über die endgültige Fassung mit dem Rat an.

Der VKU begrüßt das Gesetz grundsätzlich, sieht aber an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf, wie VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp erklärt: „Bei der nationalen Umsetzung sollte mit Weitblick agiert werden. Um Verlagerungseffekte zu vermeiden, sollten To-go-Verpackungen auch aus anderen Materialien wie Pappe in die Regelungen einbezogen werden. Sonst landen am Ende Papier- statt Plastikbecher in der Landschaft.“ 

Mehrweg stärken

Auch am Ziel für den Rezyklat-Einsatz übt Hasenkamp Kritik: „Es ist gut, dass Hersteller von Plastikflaschen bis 2025 ein Rezyklat (Altplastik)-Anteil von mindestens 25 Prozent verwenden müssen.“ Die Menge an Plastikflaschen ließe sich aber auch durch eine Neuordnung des Mehrwegsystems reduzieren. „In Deutschland haben wir seit vielen Jahren ein Pfandsystem. Das wird aber mehr und mehr ausgehöhlt: Einige Flaschen sind im Mehrwegsystem, andere sind Einwegflaschen, so Hasenkamp. Manche haben ein Pfand, wieder andere keins. Wer soll da noch durchblicken? Hier muss die Bundesregierung nachsteuern. Aus ökologischer Sicht ist die Sache doch klar: Mehrweg ist besser als Einweg. Glas ist besser als Plastik!“ (ls)