Abfallwirtschaft

Herstellerverantwortung nicht nur bei To-go-Plastik

Die EU will Inverkehrbringer an den Reinigungs- und Entsorgungskosten durch To-go-Plastikverpackungen beteiligen. Der Bundesrat könnte am Freitag national schärfere Regeln beschließen.
07.11.2019

Egal ob Plastik, Pappe oder Zigarettenstummel – die Inverkehrbringer dieses Abfals sollen stärker an den Kosten für Stadtreinigung und Entsorgung beteiligt werden.

Die bayerische Landesregierung will mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat für mehr Kostengerechtigkeit bei der Entsorgung von To-go-Abfall sorgen. Inverkehrbringer sollen demnach nicht nur für Plastik-Einwegverpackungen zahlen, sondern generell für alle Einwegverpackungen zum Außer-Haus-Verzehr.

Ob es soweit kommt, wird am Freitag der Bundesrat entscheiden. Dabei geht der Entschließungsantrag deutlich über die EU-Einweg-Kunststoffrichtlinie, die bis Mai 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, hinaus. Demnach sollen Hersteller von Einweg- oder Wegwerfartikeln künftig an den Reinigungs- und Entsorgungskosten im öffentlichen Raum sowie an Sensibilisierungsmaßnahmen beteiligt werden.

Gefahr von Verlagerungseffekten vorbeugen

Der VKU begrüßt den Entschließungsantrag aus Bayern: "Wenn man der ausufernden To-go- und Wegwerfmentalität mit Weitblick entgegenwirken möchte, ist es im Sinne der Nachhaltigkeit folgerichtig, die Herstellerverantwortung nicht auf Einwegprodukte aus Plastik zu begrenzen, sondern alle Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Außer-Haus-Verzehr in die Regelungen einzubeziehen", so VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp und er ergänzt: "Sonst besteht die Gefahr, dass die Hersteller etwa von Verpackungen aus Plastik auf Verpackungen aus Pappe umsteigen. Das ist nicht die Art von Veränderung, die wir uns wünschen."

Hasenkamp warnt vor einer abgeschwächten Version des Entschließungsantrages: "In den Ausschüssen wurde im Vorfeld der morgigen Bundesratssitzung debattiert, ob Produzenten nur für die Reinigung ihrer Produkte im Umfeld von Straßenpapierkörben verantwortlich gemacht werden sollen. Das ginge jedoch an der Realität vorbei. Erfahrungsgemäß landet ein Großteil der Abfälle, die gelittert werden, eben nicht neben den Straßenpapierkörben, sondern weiter entfernt davon. Die EU-Richtlinie hat den Nationalstaaten intelligente Werkzeuge an die Hand gegeben, Abfälle zu reduzieren und das Verursacherprinzip zu stärken. Das sollte nun nicht durch realitätsfremde Regelungen im Bundesrecht verwässert werden." (ls)